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Eindeutige Beweise in Fall von Unterhaltsbetrug in Aachen

Eine getrennt lebende Ehefrau mit einem kleinen Kind, die in Teilzeit berufstätig war, beauftragte die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG® mit Beobachtungen und Ermittlungen, um festzustellen, wie es um die finanziellen Verhältnisse ihres Ehemanns bestellt war.

Laut Aussage der Frau hatte ihr Mann angegeben, sein Verdienst sei so gering, dass er nur den Mindestsatz für das Kind bezahlen könne und für Ehegattenunterhalt kein Geld mehr übrig bliebe.

Die Beobachtungen der Detektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG®  konnten belegen, dass der Mann durch seine Arbeit als Eigentümer einer italienischen Pizzeria tatsächlich ein sehr geringes Gehalt erzielte. Es konnte allerdings auch festgestellt werden, dass der Gatte über einen Strohmann drei weitere Pizzeria-Restaurants in Aachen, Düren und Umgebung gekauft hatte und sein Einkommen aus diesen Läden einfach unter den Tisch fallen ließ.

Mit diesen eindeutigen Beweismitteln der A.M.G. DETEKTIV AG® konnte die Frau bei einer erneuten Klage erzielen, dass der Unterhalt für das gemeinsame Kind erhöht wurde. Weiterhin wurde für die Frau ein Aufstockungsunterhalt festgelegt.

Ab 2020 wird der Unterhalt für Kinder erhöht

Seit 2020 zahlen getrennt lebende Ehepartner mehr Unterhalt für ihren Nachwuchs. Kinder bis sechs Jahren erhalten mindestens 369 Euro, Kinder zwischen sechs und elf Jahren 424 Euro. Für Kinder zwischen zwölf und 17 Jahren beträgt der neue Mindestsatz 497 Euro im Monat.

Das Kindergeld zählt zum Einkommen der Kinder, unterhaltspflichtige Eltern können die Hälfte des Kindergeldes von ihrem zu zahlenden Unterhalt abziehen.

Das Kindergeld steht beiden Elternteilen je zur Hälfte zu. Es wird jedoch in voller Höhe an den Elternteil ausbezahlt, bei dem das Kind regelmäßig wohnt. Der Elternteil, der den Kindesunterhalt zahlt, kann daher nur die Hälfte des Kindergelds vom Unterhalt abziehen.

Die „Düsseldorfer Tabelle“ gilt bundesweit als Richtlinie zur Bemessung des Kindesunterhalts.

Das Unterhaltsrecht wurde Ende 2019 reformiert mit dem Ziel, die Erziehungsleistung der Väter stärker zu berücksichtigen. Väter betreuen ihre Kinder heute mehr als früher, was sich finanziell widerspiegeln soll.

Sind Expartner auf Unterhalt angewiesen, erreichen solche Zahlungen oft fünf­stel­lige Beträge. Wird Unterhalt als außergewöhnliche Belastung abgesetzt, waren für das Jahr 2019 bis zu 9.168 Euro möglich, 2018 waren es 9.000 Euro, dazu zählen Essen, Kleidung oder Wohnung in Barbeträgen oder Naturalien.

Geschiedene können über Real­splitting pro Jahr bis zu 13.805 Euro Unterhalt geltend zu machen – plus Basisbeiträge für Kranken- und Pflegever­sicherung des Ex-Part­ners als Sonder­ausgabe. Der Empfänger muss dann allerdings den Unterhalt als sons­tige Einkünfte versteuern. Ab dem ersten Tag des dauernden Getrennt­lebens kann ein Partner vom anderen Trennungs­unterhalt verlangen. Kann sich einer der beiden nach der Scheidung nicht selbst unterhalten, weil er gemeinsame Kinder betreut, eine Ausbildung absol­viert oder krank ist, dann kann er nach­ehelichen Unterhalt fordern.

Wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten haben, dann beraten die Anwälte der A.M.G. Detektiv AG Sie gern.

A.M.G. DETEKTIV AG®  – Mehr Sicherheit durch Information.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.