Der Geschäftsführer einer Großbäckerei in Saarbrücken Altenkessel stellte Anfang des zweiten Quartals dieses Jahr fest, dass es für seinen Betrieb wirtschaftlich nicht tragbar sein kann, auffallend lange Krankenstände unkontrolliert hinzunehmen. Er beauftragte die Detektei DETEKTIV AG ® in Saarbrücken mit der Klärung der einzelnen Krankenfälle, wobei besonders zwei Langzeitkranke überprüft werden sollten.
Die Wirtschaftsdetektive begannen Mitte April unauffällig mit der Observation der krankgeschriebenen Bäckereiarbeiter. Beim ersten der beiden auffällig lange kranken Arbeiter konnte schon am ersten Tag der Personenbeobachtung per verdeckter Videoaufnahme dokumentiert werden, dass er unerlaubt anderweitig erwerbstätig war. Der seit über drei Monaten krankgeschriebene Bäckergeselle arbeitete, wie die Observation ergab, 12 bis 14 Stunden in einer Pizzeria in St. Ingbert. Wie begleitende Ermittlungen an den Tag brachten, hatte der Mann die Pizzeria gemeinsam mit seinem Cousin wenige Wochen vor seiner Krankschreibung übernommen. Ein Detektiv suchte als Gast das Gespräch mit dem im Service und am Pizzaofen arbeitenden Mann. Das Thema wurde vom Ermittler auf Arbeitsbelastung allgemein, die wirtschaftliche Situation und die Tatsache, dass in Deutschland der Krankenstand so niedrig wie nie ist, gelenkt. Der Mann klagte, dass auch er arg belastet sei, da ihm die Arbeit als Bäcker und die Arbeit in seiner Pizzeria einfach zu viel sei und er im Grunde hoffe, entlassen zu werden, zumal ihm dann eine Abfindung von gut 15.000 Euro zustünde. Dieses Gespräch wurde selbstverständlich aufgezeichnet.
Der zweite Langzeitkranke hatte nach einer über zwei Monate dauernden Rekonvaleszenzzeit seiner Rückenbeschwerden in der Bäckerei ein Attest vorgelegt, das ihm bescheinigte, nur noch leichte körperliche Arbeit ausführen zu können. Bei der Personenbeobachtung konnte von den Ermittlern der Detektei DETEKTIV AG ® dokumentiert werden, dass dieser Bäckereiarbeiter nach seiner Schicht auf einer Baustelle in Güdingen als Betongießer arbeitete und keine Probleme mit dem Tragen und Einfüllen schwerer Betoneimer zu haben schien.
Die detailliert dokumentierten Ermittlungsergebnisse wurden dem Geschäftsführer übergeben, der damit beim Arbeitsgericht unter Anerkennung der Video- und Tonaufnahmen die sofortige Kündigung ohne weitere Ansprüche durchsetzen konnte. Das Gericht verurteilte die Beklagten mit zur Übernahme der Ermittlungskosten der Detektei DETEKTIV AG ®, da ihnen zweifelsfrei eine Verletzung des Arbeitsverhältnisses nachzuweisen ist.
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