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Erbach – ruiniert ein Abrechnungsbetrug einen Unternehmer?

Alois M., ein Unternehmer aus Erbach beschäftigte freie Mitarbeiter, die auch nur die Stunden, die sie tatsächlich geleistet hatten, abrechnen durften. Da die freien Mitarbeiter auch für andere Unternehmer tätig waren, konnte Herr M. seine Lohnkosten gering halten und brauchte nur die Arbeitsstunden zu zahlen, die tatsächlich in seinem Unternehmen anfielen. Über viele Jahre hinweg hat das Arrangement mit den freien Mitarbeitern gut funktioniert. Allerdings waren in den letzten Monaten die Lohnkosten der Mitarbeiter angestiegen, ohne dass sich unser Mandant einen Reim darauf machen konnte. Er ging daher davon aus, dass mindestens einer der Mitarbeiter einen Abrechnungsbetrug unternahm. Die Detektive sollten nun Tätigkeitsprotokolle der freien Mitarbeiter anfertigen, damit diese später mit den eingereichten Abrechnungen verglichen werden konnten.
 

Die Observierungen in Erbach begannen zeitgleich

Unsere Privatdetektive mussten über zwei Wochen hinweg drei freie Mitarbeiter in Erbach observieren. Diese reichten stets im Abstand von zwei Wochen ihre Abrechnungen ein und wurden dementsprechend ausbezahlt, daher mussten sie eine komplette Abrechnungsperiode hindurch observiert werden. Die Detektive wechselten sich täglich mit der Observierung der freien Mitarbeiter ab, damit sie nicht aufgrund zu häufiger Anwesenheit enttarnt werden konnten. Die Detektive führten Buch und schrieben nicht nur alle Tätigkeiten der freien Ermittler auf, sondern auch die Dauer. Glücklicherweise hatten die drei freien Mitarbeiter in ihren Häusern und Wohnungen ihre Büros im Erdgeschoss. So konnten die Privatdetektive die Mitarbeiter auch beobachten, wenn diese in Ihren Heimbüros tätig waren. An den Wochenenden fielen keine Observierungen an, weil vertraglich geregelt war, dass kein freier Mitarbeiter an den Wochenenden für unseren Mandanten tätig war. Hier konnte also kein Abrechnungsbetrug stattfinden. Bei den Fahrten zu Kunden und Zulieferern des Unternehmens in und rund um Erbach schrieben die Privatdetektive aber ganz genau die Entfernungen auf, die die Angestellten mit ihren eigenen PKW´s zurücklegten. Unser Mandant zahlte ihnen eine Kilometerpauschale für Dienstfahrten, daher musste auch dieser Punkt genau abgeklärt werden.
 

Der Vergleich bringt die Wahrheit an den Tag

Die ermittelnden Detektive bekamen ein paar Tage nach Beendigung der Observationen in Erbach die Abrechnungen der Mitarbeiter in Kopie. Nun konnten sie genau ihre Observationsergebnisse mit den Abrechnungen vergleichen. Die Ermittler konnten keinerlei Unregelmäßigkeiten erkennen. Als die Privatdetektive den Mandanten aus Erbach zur Abschlussbesprechung bitten wollten, kam die Wahrheit an den Tag. Der Unternehmer hatte erneut Mitarbeiterabrechungen im Gepäck und zeigte uns, dass diese gefälscht waren. Seine Buchhalterin hatte diesen Abrechnungsbetrug begangen und so geschickt geplant, dass sie die Abrechnungen der freien Mitarbeiter fälschte. Sie zahlte die ursprünglich abgerechnete Summe auf die Konten der Mitarbeiter und rechnete sich die Differenz als Spesen an, die sie auf ihr eigenes Konto überwies. Da unser Mandant aufgrund der Observationen die Originalabrechnungen gleich nach der Einreichung durch die Mitarbeiter kopierte, kam der Abrechnungbetrug auf. Sie waren zu diesem Zeitpunkt noch ungefälscht, die Buchhalterin hatte die Abrechnungsfälschungen zu einem späteren Zeitpunkt begangen. Der Unternehmer zeigte seine Buchhalterin wegen Betrug und Fälschung an und entließ sie fristlos. Die Gerichtsverhandlung vor dem Arbeitsgericht steht noch aus.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.

asd