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asd

Erlensee – muss der Unterhalt noch gezahlt werden?

Viktor K., ein 42-jähriger Lehrer aus Erlensee bat unsere Detektiv AG in Hanau um Hilfe. Er zahlte nun seit zwei Jahren Unterhalt für seine Exfrau und seinen mittlerweile 6-jährigen Sohn. Nach der Scheidung war die Höhe des Unterhalts für Exfrau und Kind gerichtlich festgelegt worden. Herr K. kam zu uns, weil ein Lehrerkollege, der seinen kleinen Sohn unterrichtete, ihm mitteilte, dass seine Exfrau mit einem anderen Mann und dessen Tochter zusammenwohnen würde. Die Tochter des Mannes und sein eigener Sohn gingen in die gleiche Schulklasse, die sein Lehrerkollege unterrichtete. Unser neuer Mandant wünschte daher, dass die Detektiv AG eine feste soziale Verbindung bei seiner Exfrau nachwies, damit er nur noch den Kindesunterhalt, nicht aber mehr den Unterhalt an seine Exfrau zahlen musste. Um die Exfrau observieren zu können, nannte uns Herr K. ihre Wohnadresse und übergab uns eine aktuelle Fotografie, auf der seine Exfrau und sein Sohn erkennbar waren.

Die Observierung in Erlensee startet

Die zuständigen Detektive reagierten sofort und begannen bereits am nächsten Tag mit der Observierung des Wohnhauses in Erlensee, in dem die Exfrau unseres Mandanten mit einem anderen Mann eine Wohnung teilte. Die Observierungen verliefen anfangs sehr unspektakulär. Es war ersichtlich, dass die Frau samt Sohn in dem Haus ein- und ausging, allerdings nie in Begleitung des anderen Mannes, mit dem sie scheinbar zusammenwohnte. Selbst die Kinder, die gemeinsam in eine Schulklasse gingen, wurden getrennt voneinander von der Schule abgeholt. Auf den ersten Blick wies nichts darauf hin, dass die beiden alleinerziehenden Elternteile eine Beziehung miteinander führten. Da sich das Bild, das sich bei den Ermittlern während der nächsten Tage bei den Observationen bot, nicht änderte, sprachen die Ermittler einige Nachbarn auf die Kinder und ihre Elternteile an. Eine Mittdreißigerin, die als direkte Nachbarin einen guten Einblick in die Familienverhältnisse der Nachbarn hatte, brachte Licht ins Dunkel. Sie berichtete den Ermittlern, dass die Exfrau unseres Mandanten ihren Mitbewohner bereits schon vor mehr als einem Jahr kennengelernt hatte. Seine Tochter ging in den gleichen Kindergarten, wie der Sohn unseres Mandanten.

Da beide alleinerziehenden Elternteile finanziell nicht gerade gut dastanden, haben sie sich entschlossen, eine WG zu gründen. Gemeinsam mit ihren Kindern zogen sie wenige Wochen später in die gemeinsame Wohnung. Als Paar werden sie aber nicht bezeichnet, da sie lediglich eine Wohnung teilen, nicht aber das Bett, den Kühlschrank oder die restlichen Finanzen. Die Kinder der beiden respektieren sich, sind aber nicht besonders befreundet.

Der Unterhalt in Erlensee muss berechtigt weiter gezahlt werden

Unser Mandant war nicht sehr begeistert, als wir ihm nach dem Ermittlungsende mitteilten, dass seine Exfrau keinen neuen Lebenspartner gefunden hatte. Er musste somit den festgelegten Unterhalt genauso weiterzahlen, wie bisher. Sein Lehrerkollege hatte sich getäuscht, als er der Meinung war, dass die Exfrau von Herrn K. in einer neuen Beziehung lebte.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.