Die Detektive der Detektei Detektiv AG konnten den Lebensstandard eines frisch geschiedenen Lebensmitteltechnikers retten. Nach zehn Ehejahren war die Ehe gescheitert, Affären auf beiden Seiten lösten den einvernehmlichen Entschluss zur Scheidung aus.
Nach dem Trennungsjahr verlief die Scheidung problemlos, beide einigten sich im gegenseitigen Einvernehmen auf eine angemessene Gütertrennung und Unterhaltszahlung. Der Lebensmitteltechniker, der den Hauptteil des gemeinsamen Lebensunterhalts bestritten hatte, behielt Wohnung, Auto und Hund, seine geschiedene Ehefrau erhielt eine monatliche Unterhaltszahlung in Höhe von 2.400€.
Eineinhalb Jahre später erfuhr der Mann per Zufall, dass seine Ex-Ehefrau mit einem Mann aus Pinneberg zusammenleben sollte. Als er drauf hin die Unterhaltszahlungen per Gerichtsbeschluss einstellen lassen wollte, erhob seine Ex-Frau Einspruch. Sie gab auf die gerichtliche Nachfrage hin an, sie lebe nach wie vor alleine, habe ein unzureichendes Einkommen als Speditionskauffrau in Teilzeitarbeit und sei daher auf weitere finanzielle Unterstützungen ihres geschiedenen Mannes angewiesen.
Bekannte empfahlen dem ratlosen Alleinlebendem die Konsultation einer seriösen und renommierten Detektei. In einem persönlichen Gespräch mit einem Mitarbeiter der Detektei Detektiv AG Hamburg konnten der Sachverhalt und das Anliegen sowie die möglichen Erfolgsaussichten des Klienten geklärt werden und ein Observations- und Ermittlungsteam der Detektei Detektiv AG begann mit den Recherchen.
Im Verlauf der Recherchen fanden die Privatdetektive der Detektei Detektiv AG heraus, dass die Ex-Frau tatsächlich seit 16 Monaten mit einem Pharmareferenten aus Pinneberg in einer gemeinsamen Wohnung in eheähnlicher Gemeinschaft lebt.
Zu den Einkommensverhältnissen der Ex-Frau ergaben die Nachforschungen der Privatdetektive, dass sie noch immer, wie bei der Scheidung angegeben in der Norderstedter Spedition in Teilzeit tätig war, jedoch arbeitete sie zusätzlich im mittelständischen Unternehmen ihres neuen Lebenspartners als Prokuristin mit einem festen Einkommen, was durch Nachfragen unter Vorwand von den Detektiven bei der Buchhaltung herausgefunden wurde.
Nach Abschluss der Ermittlungen übergab die Detektei Detektiv AG die gesammelten Beweise inklusive Observations-Videos dem Lebensmittelchemiker. Der Mann konnte damit vor Gericht die Einstellung der Unterhaltszahlungen erwirken, genauso wie die Rückerstattung der bereits zu Unrecht von ihm gezahlten Leistungen in Höhe von 38.000€. Im selben Urteilsspruch wurde die Frau zur Übernahme der Ermittlungskosten verurteilt.
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