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asd

Ermittlungen wegen Veruntreuung erfolgreich abgeschlossen

Bei der Geschäftsleitung eines renommierten Spirituosenherstellers aus Hamburg gingen zunehmend Beschwerden der Großhändler ein. Sie monierten, dass sein Spitzenprodukt teilweise unter dem empfohlenen Verkaufspreis angeboten wurde. Die Wirtschaftsdetektive der DETEKTIV AG wurden beauftragt, die Preisunterschiede aufzuklären.

Die Großhändler waren zu Recht aufgebracht, da sie Wettbewerbsbenachteiligung vermuteten. Die Rufschädigung des Herstellers war jedoch nur das eine Problem. Das andere Problem war, dass die Geschäftsleitung sich nicht vorstellen konnte, wie die Dumpingpreise zustande kamen.

Verdeckte Ermittler in Lager und Versand

Die Geschäftsleitung beauftragte die Wirtschaftsdetektive der Detektei DETEKTIV AG mit der Aufklärung des Sachverhalts. Zwei Ermittlungsspezialisten wurden als Lager- und Versandmitarbeiter in das Unternehmen eingeschleust. Es lag nahe, dass Angestellte aus dem Verkauf in diesen Fall von Wirtschaftskriminalität verwickelt waren.

Den Detektiven kam im Zuge ihrer Ermittlungen der Verdacht, dass die Preisunterschiede durch Reimport zustande kamen. Um diesen Verdacht zu überprüfen, wurden an den versandfertigen Europaletten unauffällig Signalgeber montiert. So sollten die Wirtschaftsdetektive den Weg der Paletten nachvollziehen können. 

Fingierter Reimport, betrügerischer Exportleiter

Die Detektive der Detektei DETEKTIV AG fanden so heraus, dass die gekennzeichneten Warenpaletten knapp zwei Wochen in Bremen zwischengelagert wurden. Dann wurde die Ware zu zwei verschiedenen Abnehmern transportiert. Kurz nach der Anlieferung konnten die Detektive ein Telefonat des Exportleiters der Herstellerfirma aufzeichnen, in welchem dieser Mengen und Preise mit einem der Abnehmer absprach. Die verdeckt ermittelnden Detektive konnten herausfinden und dokumentieren, dass die Ware nur auf dem Papier aus Deutschland ausgeführt wurde.

Durch den fiktiven Export der Ware, die dann unter Preis und gegen Provision in Deutschland angeboten wurde, machte der betrügerische Exportleiter auch noch zusätzlichen Gewinn für sich, da dieser Warenweg zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer führte.

Fristlose Kündigung

Durch die lückenlose Dokumentation der Wegeführung der fiktiv exportieren Ware sowie der Aufzeichnung von unberechtigten Absprachen des Exportleiters mit einem seiner Abnehmer konnte der betrügerische Mitarbeiter angezeigt und vor Gericht gebracht werden. Neben der fristlosen Kündigung verurteilte ihn das Gericht zur Zahlung der Ermittlungskosten der Detektei DETEKTIV AG.

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Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.