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Esslingen am Neckar: Nebentätigkeit nach Feierabend

Karl S., Unternehmer im Bereich Innenausbau aus Esslingen am Neckar suchte unsere Detektiv AG in Stuttgart auf. Der Unternehmer verdächtigte einen Angestellten, eine verbotene Nebentätigkeit nach Feierabend zu tätigen. Unsere Ermittler sollten den Angestellten observieren und ein genaues Tätigkeitsprotokoll erstellen. Der Verdacht kam auf, weil die jeweiligen Kundenaufträge, für die der Angestellte eingeteilt wurde, stets innerhalb eines Tages erledigt waren und keine Folgeaufträge folgten, obwohl sich die Kunden anfangs sehr interessiert an weiteren Dienstleistungen waren. Unser Mandant hegte daher den Verdacht, dass der verdächtige Mitarbeiter nach Feierabend die geplanten Arbeiten auf eigene Rechnung durchgeführt hatte. 

Die Observierungen in Esslingen am Neckar beginnen

Die Observierungen in Esslingen am Neckar begannen ca. eine Stunde vor dem offiziellen Arbeitsende des Angestellten. Die ermittelnden Detektive konnten genau verfolgen, wie der Handwerker seine Tätigkeiten bei einem älteren Ehepaar in Esslingen am Neckar durchführte. Der Verdacht auf eine verbotene Nebentätigkeit nach Feierabend bestätigte sich bereits am ersten Tag der Observierung in Esslingen am Neckar. Statt um 16 Uhr die Arbeit zu beenden, war der Mann bis 20 Uhr tätig. Auf der Bilderserie, die die Ermittler anfertigten, war auch erkennbar, dass der betrügerische Angestellte mit Bargeld bezahlt wurde, bevor er das Haus in Esslingen am Neckar verließ und nach Hause fuhr. Um ausreichende viele Beweise erbringen zu können, wurden die Observierungen insgesamt zwei Wochen lang durchgeführt. Der betrügerische Angestellte ging jeden Tag nach Feierabend der verbotenen Nebentätigkeit nach. Unser Mandant hatte von Anfang an das richtige Gefühl. Der Angestellte betrog ihn auf seine Kosten.

Die verbotene Nebentätigkeit in Esslingen am Neckar kann bewiesen werden

Als nach den Observierungen in Esslingen am Neckar alle gerichtsverwertbaren Beweise gesammelt waren, kam der Unternehmer aus Esslingen erneut in unsere Detektiv AG. Er wurde von seinem Anwalt begleitet. Die Beweislage gegen den Angestellten war erdrückend. Es war aufgrund der Arbeitszeiten und den durchgeführten Arbeiten kalkulierbar, dass unser Mandant pro Monat eine Verdienstminderung von 4000 bis 5000 Euro hinnehmen musste, weil der Angestellte aufgrund seiner verbotenen Nebentätigkeit die Aufträge auf eigene Rechnung übernommen hatte. Der Anwalt unseres Mandanten zeigte den Angestellten sofort wegen Schwarzarbeit an und kündigte den Mann fristlos. Hinzu kam noch eine Schadensersatzklage, da unser Mandant durch die Schwarzarbeit seines Angestellten finanziell geschädigt wurde. Die gerichtliche Entscheidung steht noch aus. Es ist aber abzusehen, dass der Handwerker eine empfindliche Strafe erwarten muss. Eine neue Anstellung hat der Handwerker noch nicht gefunden, da auch anderen Unternehmer großen Wert auf loyale Mitarbeiter legen. Der Betrug hatte sich in der Region schnell herumgesprochen.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.