Als wäre eine Scheidung nicht schon belastend genug, kann es durch Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner, der bei Gericht angibt, nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen zu können, auch noch finanziell belastend für den Verdienenden der beiden ehemaligen Partner werden. Es kommt oft vor, dass ein Ex-Partner vorgibt, keine Arbeit und nicht genug Geld für seinen Lebensunterhalt zu haben, damit er einen gerichtlichen Anspruch auf Unterhaltszahlung erhält.
Vor wenigen Tagen schlossen die Privatdetektive der Detektei Detektiv AG einen Auftrag in Oberursel bei Bad Homburg ab, bei dem eine Unternehmerin in Scheidung ihre Vermutung aufgeklärt wissen wollte, ob ihr Ex-Mann unberechtigt von ihr Unterhalt beziehen könnte. Der Mann gab vor, keine Arbeit und kein Auskommen zu haben.
Die Privatdetektive observierten den Noch-Ehemann und stellten im Zuge der Personenüberwachung fest, dass er jeden Abend zu einer Bar ging, dort in einem Büroraum im Hintergebäude einer Bar verschwand und erst wieder heraus kam, wenn die Bar schloss.
Um den Sachverhalt im Sinne der Auftraggeberin detailliert aufzuklären, fanden die Privatdetektive der Detektei Detektiv AG durch verdeckte Ermittlungen und Nachfragen im Umfeld unter Vorwand heraus, dass der Mann Inhaber der Bar sei und diese, laut Gewerbeanmeldung, über einen Verwandten betreibt.
Weitere Details über die Tätigkeit des Noch-Ehemannes deckten die Privatdetektive auf, indem sie sich als Getränkelieferanten ausgaben, um unter diesem Vorwand die Büroräume betreten und den Mann in einem vorgetäuschten Sachverhalt der Angebotsabgabe über den Getränkeabsatz und den Bedarf der Bar befragen zu können. Selbstverständlich wurden die in diesem Gespräch gewonnen Informationen per Mitschnitt aufgezeichnet und konnten zur Feststellung der Einnahmen herangezogen werden.
Dieser Mitschnitt sowie unauffällig gemachte Foto- und Video-Aufnahmen wurden im Scheidungsverfahren vor Gericht zugunsten der Unternehmerin vorgetragen und verhinderten eine Verpflichtung zur Unterhaltszahlung zum Nachteil der Ehefrau. Das Gericht erkannte den Täuschungsansatz des Ex-Mannes dergestalt an, dass dieser für die Kosten der Detektei Detektiv AG aufkommen musste.