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Heimliche Beobachtung durch Vermieter? Verhalten nicht unehrenhaft

Wie ist es wohl, wenn man sich in der eigenen Wohnung beobachtet fühlt? Beobachtet und abgehört – das kommt häufiger vor, als manch einer denkt. Oftmals beginnt es mit einem unangenehmen Gefühl, dann aber verfestigt sich dieses Gefühl, wenn andere Personen allzu genau über das eigene Privatleben Bescheid wissen. Wenn Sie dieses Gefühl haben, in Ihrer Wohnung aber weder Kameras noch Wanzen finden, bedeutet das längst nicht, dass Sie nicht doch Opfer eines Lauschangriffs geworden sind. Mit einem solchen Problem können Sie auch als Privatperson an unsere Detektei treten, so wie es ein junge Frau aus Büdingen getan hat. 
 

Lauschabwehr und Abhörschutz in Büdingen vonnöten?

Besagte Frau trat mit dem Wunsch an unsere Detektei, dass diese einerseits herausfinden sollte, ob ihre Wohnung in Büdingen überwacht wird, andererseits Maßnahmen zur Lauschabwehr und Abhörschutz einleiten und Beobachtungen und Ermittlungen in die Wege leiten sollte, die im Falle des Falles den oder die Täter überführen sollten. Die junge Frau war erst vor wenigen Wochen in ihre neue Wohnung gezogen und war der Überzeugung, dass ihr Vermieter Kameras installiert hatte. 
 

Detektei beginnt mit Ermittlungen 

Der Vermieter seinerseits war ein alleinstehender Mann Mitte 50, der – nach Aussage der Auftraggeberin gegenüber unserer Detektei – bereits vom ersten Tag an ein Auge auf seine neue Mieterin geworfen hatte. Der ebenfalls im selben Haus wohnhafte Mann hatte sie mehrfach zum Essen eingeladen, was sie ihrerseits aber ablehnte. In den letzten Tagen sah er sie immer wieder wissend an, so als ob er eine Ahnung davon hätte, was sich in ihrem Bade- und Schlafzimmer abspielte. 
 

Ermittlungen und Beobachtungen führen zur Entwarnung in Büdingen

Unsere Spezialisten in Sachen Lauschabwehr und Abhörschutz machten sich sogleich auf den Weg nach Büdingen, um die Wohnung der Auftraggeberin auf Abhörgeräte zu überprüfen. Trotz ausführlicher Suche konnten diese jedoch keine Kameras oder Wanzen finden. Dennoch beauftrage die junge Frau uns mit weiteren Ermittlungen und Beobachtungen, da sie sich sicher war, dass sich der Vermieter Zugriff zu ihrer Wohnung verschaffte. Doch auch die anschließenden Beobachtungen ergaben keinen Hinweis, der diesen Verdacht bestätigte. 
 

Lauschabwehr und Abhörschutz bringen Erkenntnis

Auch die angebrachten Maßnahmen zum Abhörschutz und zur Lauschabwehr förderten keine Ergebnisse zu Tage, sodass unsere Detektei die Auftraggeberin beruhigen konnte: Ihr Vermieter hatte zwar Interesse an der jungen Dame – das ergaben auch die Beobachtungen und Ermittlungen unserer Detektive – jedoch wurde er weder aufdringlich noch verschaffte er sich unerlaubt Zugang zu ihrer Wohnung. Wir legten der Auftraggeberin entsprechend nahe, dem Vermieter ihr Desinteresse mitzuteilen, konnten sie aber beruhigen, sodass sie sich nun in ihrer Wohnung wieder wohl fühlt.
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.

asd