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Herborn: Mitarbeiter von Konkurrenz abgeworben

Das Wettbewerbsrecht soll dazu dienen, dass Unternehmen in der freien Marktwirtschaft Chancengleichheiten gegen die Konkurrenz haben. Das bedeutet auch, dass das Abwerben von Mitarbeitern oder das Abwerben von Kunden nicht gestattet ist, nicht selten gibt es in bestimmten Branchen sogar Vorgaben, wie viel Zeit zwischen der Mitarbeit in Unternehmen des ehemaligen Arbeitgebers und der Mitarbeit bei einem Unternehmen der Konkurrenz vergangen sein muss, um dort anfangen zu können.

Verdacht auf Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht

Die Unternehmensleitung eines mittelständischen Betriebes aus Herborn hat sich an die DETEKTIV AG gewandt, weil sie den Verdacht hatte, dass die Konkurrenz gegen das Wettbewerbsrecht verstößt und Mitarbeiter abwirbt. Seit einigen Monaten verließen immer mehr Angestellte – darunter auch solche, die bereits viele Jahre für den Betrieb tätig waren – ohne triftige Gründe das Unternehmen. Nach den ersten drei Kündigungen wunderte sich die Betriebsleitung zunächst nur, doch da es immer mehr wurden und schließlich auch die langjährige Chefsekretärin kündigte, war der Unternehmensleitung bewusst, dass es nicht mit rechten Dingen zugehen kann. So äußerte man uns gegenüber den Verdacht auf einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht durch die Konkurrenz.

Beobachtungen bringen schnell schuldiges Unternehmen zutage

Zunächst galt es für die DETEKTIV AG Ermittlungen anzustellen, um herauszufinden, zu welchem Unternehmen die ehemaligen Mitarbeiter abgewandert sind. Beobachtungen einzelner Zielpersonen ergaben schnell, dass der Großteil nun bei einem bestimmten Konkurrenzunternehmen in Herborn tätig war. Die Konkurrenz, die sich scheinbar eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht schuldig gemacht hatte, war gefunden, es sollten aber weitere Ermittlungen angestellt werden, die hervorbringen sollte, wie es zu der Abwerbung in Herborn kam.

Verdeckte Ermittlungen in Herborn nötig

Da kurz nach der Beauftragung der DETEKTIV AG ein weiterer Mitarbeiter gekündigt hatte, lag der Verdacht nahe, dass immer noch abgeworben wurde. Der Auftraggeber stellte einen unserer Detektive ein, damit dieser seine Beobachtungen direkt in der Firma fortsetzen konnte. Um ihn als besonders guten Mitarbeiter auszugeben, lobte der Chef – der Auftraggeber der DETEKTIV AG – unseren Detektiv in der nächsten Woche immer mal wieder lautstark. So kam es, dass noch innerhalb von zwei Wochen, die die Ermittlungen und Beobachtungen nun andauerten, ein Mitarbeiter auf unseren Detektiv zukam und ihn ansprach, ob er nicht der Meinung wäre für seine gute Arbeit zu gering entlohnt zu werden.

Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dank guter Ermittlungen und Beobachtungen aufgeklärt

Diese Verdachtsperson äußerte zudem, dass ein neues Unternehmen aus Herborn auf der Suche nach Mitarbeitern wäre, er solle sich einem Herrn S. vorstellen und dabei nicht vergessen, zu sagen, bei welcher Firma er zurzeit angestellt sei, Herr S. würde ihm sicher einen Arbeitsplatz verschaffen. Der Schuldige für die Abwerbungen und den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht war somit gefunden: ein Mitarbeiter, der erst vor wenigen Monaten als Hilfskraft eingestellt wurde und der mit dem besagten Herrn S. verwandt war.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.