Ein Entsorgungsunternehmer aus Hockenheim suchte im letzten Jahr die Hilfe der DETEKTIV AG. Er berichtete, dass er seit mehreren Wochen immer wieder einem Datendiebstahl zum Opfer gefallen sei. Von der Computerkriminalität betroffen waren sowohl Daten der Auftraggeber, als auch die Gehaltsabrechnungen der Mitarbeiter. Da sich das Unternehmen öfter auf Ausschreibungen bewarb und auch private Angebote erstellte, befürchtete der Besitzer nun, dass ein Konkurrent an seine Preiskalkulationen gelangt sein könnte. Der Klient beauftragte daher unsere Detektei mit den notwendigen Ermittlungen zur Aufklärung.
Die Beobachtungen zum Datendiebstahl führen in unterschiedliche Richtungen
Die Beobachtungen unserer Detektei starteten direkt beim Auftraggeber in Hockenheim. Hier begutachtete der ermittelnde Detektiv die zwei betroffenen Computer im Büro sehr genau. Dabei fiel ihm auf, dass nicht die Computer direkt von der Computerkriminalität betroffen waren, sondern laut den Beobachtungen eine verwendete Cloud Ausgangspunkt für den Datendiebstahl in Hockenheim war. Der Detektiv unserer Detektei stellte zudem bei den Ermittlungen fest, dass die IP-Adresse des Täters bei den Angriffen verschlüsselt wurde. Die Verschlüsselung erwies sich im Detail jedoch als laienhaft, so dass es dem ermittelnden Detektiv dennoch gelang, diese mit Hilfe eines Entschlüsselungsprogramms aufzudecken. Da hinter allen unberechtigten Zugriffen auf die Cloud nur eine IP-Adresse steckte, ging auch der Detektiv bei seinen weiteren Beobachtungen von einem Einzeltäter aus. Mit der entschlüsselten IP-Adresse gelang es dem Mitarbeiter der Detektei, auch den Namen und die E-Mail Adresse der Besitzerin ausfindig zu machen. Die Beobachtungen wurden danach im Internet fortgesetzt, wo sich zeigte, dass die E-Mail Adresse zu einer kleinen Boutique führte. Hier ergaben die weiteren Ermittlungen, dass in dieser ausschließlich die Besitzerin und keine weiteren Angestellten tätig waren. Daher ermittelte der Detektiv den Namen der Frau sowie deren Wohnanschrift.
Die Ergebnisse der Ermittlungen in Hockenheim fördern erst bei polizeilichen Befragungen die wirkliche Ursache zu Tage
Der Name der Frau, die für den Datendiebstahl die Verantwortung trug, war dem Klienten unserer Detektei völlig unbekannt. Dennoch zeigte er die Frau wegen Computerkriminalität bei der Polizei an. Bei deren anschließenden Ermittlungen gab die Frau zu, dass die von unserer Detektei gesammelten Beweise der Wahrheit entsprechen würden. Die Frau sagte jedoch ebenfalls, die Daten nur für den eigenen Nutzen benötigt zu haben, da ihr Exmann bei dem Unternehmen beschäftigt sei. Dieser zahle nur ein Minimum an Unterhalt für die zwei gemeinsamen Kinder, da er angab, bei dem Unternehmen nur halbtags beschäftigt zu sein, da die Auftragslage zur Zeit keine Vollbeschäftigung zulasse. Diese Aussage konnte sie durch die begangene Computerkriminalität belegen und gleichzeitig, die vor Gericht vorgelegten Gehaltsnachweise, als Fälschungen enttarnen. Die Frau wurde später für die Computerkriminalität zu einer geringen Geldstrafe verurteilt.