Eine junge Dame aus Altenstadt kam ein wenig verschüchtert in unsere Detektiv AG in Hanau. Die 26-jährige Frau war in einer kleinen Firma in Altenstadt als Sekretärin angestellt. Nachdem sie unseren Detektiven ihre Sorgen geschildert hatte, war auch klar, warum Melanie D. so verschüchtert war. Sie hatte die Befürchtung, dass an ihrem Arbeitsplatz und in den Damentoiletten eine illegale Videoüberwachung stattgefunden hatte. Bei einer Betriebsfeier, eine Woche zuvor, besuchte die junge Frau die Damentoilette. Als sie sich wieder den feiernden Kollegen zuwandte, raunte ihr ein betrunkener Kollege zu, dass er ihr gerne den weiß getupften Slip ausziehen würde. Anhand ihres Outfits war aber niemand in der Lage, das Design ihrer Unterwäsche zu erkennen. Unsere neue Mandantin erklärte uns dann, dass Sie sich schon öfter auf der Toilette beobachtet gefühlt hatte.
Die Detektiv AG wird in Altenstadt aktiv
Versteckte Videoüberwachungen an Arbeitsplätzen sind gesetzlich verboten. Die Privatsphäre der Angestellten ist geschützt. Videoüberwachungen in bestimmten Arbeitsbereichen sind nur dann erlaubt, wenn alle Angestellten von deren Existenz wissen und unterzeichnet haben, dass sie über die Videoüberwachung aufgeklärt wurden. Bei unserer jungen Mandantin war dies nicht der Fall. Mit Absprache von Frau D. ermittelte in Altenstadt eine junge aber erfahrene Detektivin. Sie wollte ihre „Freundin“ Frau D. in dem kleinen Unternehmen besuchen und zeitgleich mit einem Detektor nach versteckten Videokameras Ausschau halten. Sollten bei diesem Besuch Anhaltspunkte auf Videokameras gefunden werden, wollten wir gemeinsam mit unserer Mandantin die illegale Videoüberwachung anzeigen.
Das Auffinden versteckter Videokameras
Nach langer Überlegung kam die Sekretärin zu der Überzeugung, dass keinesfalls ihr Chef hinter der illegalen Videoüberwachung stecken konnte, daher weihte sie den Chef ein und es kam zu einem weiteren Gespräch in unserer Detektiv AG. Bei diesem Gespräch war auch der Arbeitgeber der Sekretärin anwesend. Er war bestürzt von den Beobachtungen seiner Angestellten. Er war mit der verdeckten Überprüfung seiner Arbeitsräume und Damentoiletten durch eine versierte Detektivin mehr als einverstanden. Als diese dann tatsächlich im gesamten Unternehmensbereich vier versteckte Videokameras fand, war der Unternehmer noch schockierter. Nun musste nur noch der Mitarbeiter ausfindig gemacht werden, der die Kameras installiert hatte. Diese Herausforderung konnte mit einem kleinen Trick gelöst werden. Die Detektivin „verlor“ bei einem Toilettenbesuch einen 100 EUR Schein. Als direkt nach ihrem Verlassen ein Mann auf die Damentoilette eilte um den Geldschein einzusammeln, war der Sachverhalt klar. Es handelte sich um den gleichen Angestellten, der unsere Mandantin bereits auf der Betriebsfeier anzüglich angesprochen hatte.
Der Unternehmer stellte seinen Angestellten direkt zur Rede. Die versteckten Videokameras wurden vor seinen Augen mit dem Detektor gefunden und vorsichtig mit Gummihandschuhen so ausgebaut, dass auch nachträglich noch die Fingerabdrücke nachweisbar sind. Der Angestellte knickte sofort ein und gab seine Schuld zu. Der Unternehmer sprach die fristlose Kündigung aus und zeigte seinen Angestellten an. Der Ausgang der gerichtlichen Verhandlung ist uns noch nicht bekannt.