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Ingolstadt: Immobilenverwalter beauftragt Personenüberprüfung

Ein Verwalter von Gewerbeimmobilien mit Sitz in Ingolstadt engagierte die Wirtschaftsdetektive der A.M.G. DETEKTIV AG, um zwei Interessenten für eine Immobilie überprüfen zu lassen. Beide Unternehmen waren Startups. Businesspläne und Umsatzvorschau lagen der Verwaltung vor und waren bereits kontrolliert worden.

Um ganz sicher zu gehen und beim zukünftigen Mieteingang keine Überraschungen zu erleben, gab der Verwalter im Namen des Eigentümers eine umfassende Personenüberprüfung in Auftrag.

Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse

Nachdem die Experten der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG alle dem Verwalter vorliegenden Daten und Informationen erhalten hatten, machten sie sich an die Arbeit. Ihre Ermittlung umfasste die jeweiligen sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse: Sie erstellten Mielieustudien, ermittelten bisherige Arbeitsverhältnisse, Ausbildungsabschlüsse und Qualifikationen, führten Leumundsüberprüfungen durch und übernahmen professionell und diskret eine unauffällige Befragung bisheriger Kunden und Auftraggeber. Außerdem observierten sie beide Interessenten für einen kurzen Zeitraum, um ein Kontakt- und Bewegungsbild erstellen zu können.

Personenüberprüfung mit positivem Resultat abgeschlossen

Für beide potenziellen Mieter ergab sich nach einigen Tagen ein positives Gesamtbild. Der detaillierte Ermittlungsbericht der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG inklusive aller Fakten und Gesprächsprotokolle lieferte dem Immobilienverwalter in Ingolstadt die sichere Basis für eine gute Entscheidung für einen solventen Mieter mit aussichtsreicher Geschäftsidee.

Zu den Inhalten einer Zuverlässigkeitsüberprüfung

Die Informationen aus einer Zuverlässigkeitsüberprüfung der A.M.G. DETEKTIV AG gehen weit über die eines polizeilichen Führungszeugnisses hinaus. Das Ergebnis einer Zuverlässigkeitsüberprüfung kann als aussagekräftige Basis für Ihre Entscheidung fungieren. Eine bloße Wirtschaftsauskunft genügt häufig nicht. Es gibt Unternehmer, die von Bewerbern für Management-Posten einen handgeschriebenen Lebenslauf erwarten, der Grundlage für graphologische Gutachten sein kann. Pre-Employment Screenings und Due-Dilligence Ermittlungen sind heute für verantwortungsvolle Positionen im Berufsleben teils Pflicht.

Bewerberüberprüfungen minimieren das Risiko einer Fehlinvestition, Interessenten, die sich um den Kauf einer Immobilie oder von Unternehmensanteilen bewerben, werden auf ihre Profile hin überprüft. Auch mögliche Joint-Venture- oder Franchise-Partner sollten einer vorherigen Untersuchung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass beide Parteien mit passenden Vorraussetzungen in die neue Geschäftsbeziehung gehen.

Selbst in der Politik werden heute vermehrt Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Mitarbeitern in Auftrag gegeben. Mitte 2018 hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Zusammenarbeit mit mehr als 2.100 Dolmetschern beendet.

Übersetzer, die für das Bamf arbeiten, müssen seit Sommer 2017 in den häufigsten Zielsprachen ein C1-Sprachzertifikat für die deutsche Sprache nachweisen, das war zuvor in der Hochphase des Flüchtlingszuzugs nicht nötig. Einzig erforderlich war eine selbsteingeschätzte „Sprachsicherheit in Wort und Schrift“. Von den eingesetzten 7.500 Dolmetschern qualifizierten sich nur etwa 5.200.

In der Vergangenheit hatte sich das Bamf von mehreren Dolmetschern wegen Verletzung der Neutralitätspflicht getrennt, mit 30 Dolmetschern beendete man das Arbeitsverhältnis „aufgrund von Verletzungen gegen den Verhaltenskodex“.

Das Bamf verweist darauf, dass Bewerber seit 1988 für eine Tätigkeit als freier Dolmetscher ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Sicherheitsbehörden zustimmen müssen. Die Überprüfung werde spätestens nach zwei Jahren wiederholt. Bei den Einsätzen werde außerdem sichergestellt, dass die Dolmetscher stetig wechselten.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.