Vor einigen Monaten bat eine 26 jährige Studentin aus Wiesloch die Mitarbeiter der Detektiv AG um Hilfe beim Abhörschutz. Die junge Frau war durch die Beobachtungen von Freunden darauf aufmerksam gemacht worden, dass private Videos von ihr auf Seiten mit erotischem Inhalt im Internet kursieren würden. Die Frau überprüfte diese Angaben sofort und musste mit Entsetzen feststellen, dass tatsächlich Nacktvideos beim Duschen oder Umziehen existierten. Da die Frau von deren Existenz nicht wusste, bat sie im Rahmen der Lauschabwehr die Detektei darum, professionelle Ermittlungen aufzunehmen.
Die ersten Abhörschutz Beobachtungen in Wiesloch fallen unauffällig aus
Bei einem ersten Ortstermin mit den Mitarbeitern der Detektei wurden zum Abhörschutz die Aufnahmewinkel der Videos mit eventuell versteckten Kameras verglichen. Doch selbst bei sehr genauen Beobachtungen konnte die Lauschabwehr keine versteckten Kameras oder Webcams entdecken. Im nächsten Schritt sollte daher geklärt werden, wer sich Zutritt zur Wohnung in dem Hochhaus mit mehr als 30 verschiedenen Parteien verschaffen kann, um die Ermittlungen weiter einzukreisen. Infrage kamen der Hausmeister, welcher einen Generalschlüssel zu allen Wohnungen hatte sowie ein Nachbar, der sich am Wochenende um die Katze der Klienten unserer Detektei kümmerte. Die Lauschabwehr Beobachtungen der Detektei konzentrierten sich daher bevorzugt auf diese beiden Personen.
Für den sicheren Abhörschutz greift die Detektiv AG auf technische Hilfsmittel zur Lauschabwehr zurück
Da die Videos in regelmäßigen Abständen und nur im Bad und dem Schlafzimmer entstanden sind, wurden dort an den entgegengesetzten Zimmerecken ebenfalls sehr unauffällig Kameras installiert, welche den Täter auf frischer Tat erwischen sollten. Zusätzlich wurde bei den Ermittlungen der Hausmeister ins Visier genommen. Dessen Beliebtheit bei den Nachbarn bestätigte sich jedoch schnell, da dieser nur angekündigt Wohnungen betrat und sogar sehr großen Wert darauf legte, die Wohnungen nicht in der Abwesenheit der Mieter zu betreten. Am fünften Tag der Abhörschutz Beobachtungen in Wiesloch konnte auf dem Video ein Mann beim Installieren einer Kamera beobachtet werden, bei dem es sich eindeutig weder um den Hausmeister noch den Nachbarn mit dem Zweitschlüssel handelte. Weitere Ermittlungen brachten zu Tage, dass es sich bei dieser Person um den Mitbewohner des Nachbarn handelte.
Die Detektiv AG kann der Klientin endlich Klarheit schaffen
Mit den Ergebnissen der Lauschabwehr Ermittlungen konfrontiert, entschloss sich die Frau aus Wiesloch zuerst den Nachbarn zur Rede zu stellen. Wie sich später herausstellte, hatte dessen Mitbewohner heimlich den Zweitschlüssel nachmachen lassen, damit dieser die Wohnung ohne Angst vor Entdeckung betreten konnte. Natürlich entschloss sich die Frau zu einer Anzeige, aufgrund des eindeutigen Eingriffs in ihre Privatsphäre sowie des unbefugten Betretens der Wohnung. Das von der Detektei gesammelte Material, erwies sich dabei als die entscheidenden Beweise für die spätere Verurteilung des Täters.