Die Filialleiterin eines Supermarkts im östlich der B426 gelegenen Teil von Höchst im Odenwald kontaktierte unsere Detektiv AG, um einen Fall von vermutetem Lohnfortzahlungsbetrug durch einen Mitarbeiter aufklären zu lassen. Eigentlich hatte sich der 23-jährige Einzelhandelskaufmann während seiner Lehrzeit und in den ersten Jahren nach der Übernahme in ein festes Beschäftigungsverhältnis stets mustergültig verhalten. Seit einigen Monaten hatte es nun aber auffällig häufig mehrtägige Krankenstände des Mitarbeiters gegeben. Zuletzt hatte es diesbezüglich auch Gerüchte unter den anderen Mitarbeiterin gegeben, dass der verdächtige Mitarbeiter angeblich während einer Krankschreibung bei Malerarbeiten an einem Haus in Höchst im Odenwald gesehen worden sei. Die Leiterin der Supermarktfiliale wollte dem Verdacht des Lohnfortzahlungsbetrugs nun durch unsere Detektive ebenso diskret wie auch professionell nachgehen lassen.
Detektiv AG legt sich vor dem Wohnsitz des Verdächtigen auf die Lauer
Unsere Detektei hatten von der Auftraggeberin die private Wohnadresse in Höchst im Odenwald des verdächtigen Mitarbeiters erhalten. Damit legten sich unsere Privatdetektive nun vor dem Wohnhaus des jungen Mannes auf die Lauer, um mit den verdeckten Beobachtungen den im Raum stehenden Verdacht des Lohnfortzahlungsbetrugs nachweisen oder auch entkräften zu können. Zunächst einmal sprachen erste Indizien für das grundsätzlich mögliche Zutreffen der Gerüchte im Unternehmen: Offensichtlich war der Vater des Einzelhandelskaufmanns vom Wohnsitz der Familie aus laut Werbetafel und entsprechend bedrucktem Firmenwagen als selbständiger Malermeister tätig. Am zweiten Observationstag wurden unsere Detektive informiert, dass sich der zu beobachtende Mitarbeiter am frühen Morgen „krank“ gemeldet hatte. Tatsächlich konnten sie beobachten, wie der junge Mann offensichtlich zusammen mit seinem Vater in Arbeitskleidung in den Firmenwagen stieg und damit in die Fichtenstraße im nördlichen Höchst im Odenwald fuhr. Die Privatdetektive unserer Detektiv AG konnten vor Ort mit technischen Hilfsmitteln dokumentieren, dass sich der mit ärztlichem Attest von der Arbeit freigestellte Einzelhandelskaufmann an den Neuanstrich einer Wohnhausfassade machte, während sich der Vater augenscheinlich aufgrund körperlicher Beschwerden auf Hilfstätigkeiten wie das Anmischen der Farben beschränkte.
Konfrontation mit den Ermittlungsergebnissen führt zu emotionaler Beichte des Mitarbeiters
Unsere Auftraggeberin konfrontierte an dessen nächstem Arbeitstag den des Lohnfortzahlungsbetrugs überführten Mitarbeiter mit den von unseren Privatdetektiven dokumentierten Ergebnissen der verdeckten Beobachtungen. Der Mitarbeiter gab sich reumütig und gestand unter Tränen, dass er seinem Vater habe helfen wollen, der zeitweise unter sehr starken Rückenbeschwerden litt. Eigentlich habe er niemanden betrügen wollen, er sei sich aber sicher gewesen, dass er sonst niemals so kurzfristig Urlaubstage gewährt bekommen habe. Die Filialleiterin aus Höchst im Odenwald zeigte für die besondere Situation des ansonsten sehr fleißigen Mitarbeiters Verständnis und verzichtete auf eine fristlose Kündigung als Konsequenz für den erwiesenen Lohnfortzahlungsbetrug. Man einigte sich schließlich darauf, eine Lösung im Sinne flexibler Arbeitszeiten zu finden.
Es muss also nicht immer zu einer Kündigung wegen Lohnfortzahlungsbetrug kommen. Oft können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch einigen um das Arbeitsverhältnis zu stärken. Die Detektiv AG wünscht weiterhin alles Gute.