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Lohnfortzahlungsbetrug in Meckesheim: Mitarbeiter observiert

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist eine soziale Errungenschaft, die bei wahren Gesundheitsproblemen vor finanziellen Nachteilen schützt. Der Betrug rund um Krankmeldung und Lohnfortzahlung ist aber kein Kavaliersdelikt, sondern kostet Unternehmen in Deutschland jährlich Milliarden. Ein Fertigungsbetrieb in Meckesheim wandte sich mit einem entsprechenden Anliegen an die Detektive der DETEKTIV AG, um einen diesbezüglich auffällig gewordenen Mitarbeiter durch entsprechende Beobachtungen überprüfen zu lassen. Die Ermittlungen sollten klären, ob es sich bei den in regelmäßigen Abständen auftretenden Krankheitsfällen um glaubwürdige Außerdienstzeiten handelte, oder ob sich der Mitarbeiter damit zusätzliche Freizeit verschaffte.

Das Kriterium für eine Überprüfung waren die Häufigkeit und Kurzfristigkeit der Krankheitstage

Ein Anfangsverdacht hatte sich bei dem ansonsten tadellosen Mitarbeiter ergeben, nachdem sich dieser über einen Zeitraum von etwa sechs Monaten in etwa alle zwei Wochen für einen einzelnen Tag krank gemeldet hatte. Allerdings wollte die Personalverantwortliche die lauteren Beweggründe hierfür nicht einfach in Zweifel ziehen, da der Mitarbeiter in jedem Fall eine ordentliche Krankmeldung vom Arzt vorlegen konnte. Die Detektive der DETEKTIV AG wurden angewiesen, ohne ein Eindringen in das private Verhältnis zwischen Arzt und Patient herauszufinden, ob es sich im vorliegenden Fall um einen sogenannten Lohnfortzahlungsbetrug oder doch um eine möglicherweise chronische oder psychische Erkrankung handelte.

Die Mitarbeiter der DETEKTIV AG waren am nächsten „Krankheitstag“ schnell zur Stelle

Als sich der zu beobachtende Mitarbeiter kurz nach dem Erstkontakt erneut telefonisch für einen Tag krank meldete, stellen die Mitarbeiter der DETEKTIV AG vor dessen Wohnadresse Beobachtungen an. Im Rahmen der Ermittlungen folgten Sie dem Beobachtungsobjekt von Meckesheim aus ins nahe gelegene Heidelberg, wo dieser offensichtlich den zuständigen Allgemeinarzt aufsuchte. Dass der Mitarbeiter dabei von einer weiblichen Person gefahren und anschließend bei einem kurzen Stadtbummel beobachtet werden konnte, ergab zunächst keinen Anhaltspunkt für arbeitsrechtliche Konsequenzen. Nachdem der Arbeitgeber aufgrund der Beobachtungen der Ermittler die Dame als Lebensgefährtin des betreffenden Mitarbeiters identifizieren konnte, sah man die Verknüpfung eines Arztbesuchs mit gewissen Besorgungen des täglichen Bedarfs nicht als eine gravierende Verfehlung an.

Weitere Beobachtungen der DETEKTIV AG wenden das Blatt

Da aufgrund der ersten Beobachtungen der auf Lohnfortzahlungsbetrug lautende Verdacht weder gänzlich erhärtet, noch ausgeräumt werden konnte, sollten sich die Detektive der DETEKTIV AG für weitere Ermittlungen bereit halten. Tatsächlich meldete sich der Mitarbeiter des in Meckesheim ansässigen Unternehmens nur 10 Tage später erneut telefonisch krank, konnte aber im Anschluss an den Arztbesuch an diesem Tag bei einem Besuch im Museum Sinsheim mit seiner Familie beobachtet werden. Die Personalverantwortliche konfrontierte den Mitarbeiter daraufhin mit den Beobachtungen der Detektive und deren Ermittlungen. Ein klärendes Gespräch über den Verdacht von Lohnfortzahlungsbetrug ergab, dass die Krankmeldungen tatsächlich gesundheitlich gerechtfertigt waren. Allerdings herrschten Missverständnisse darüber vor, welche Aktivitäten dem Mitarbeiter an Krankheitstagen erlaubt sind. Obwohl sich in diesem Fall in Meckesheim der Lohnfortzahlungsbetrug nicht als verwirklicht nachweisen ließ, konnten die Ermittlungen und das Klärungsgespräch auf die Fehlzeitenstatistik im Unternehmen positiven Einfluss nehmen.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.