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Lohnfortzahlungsbetrug in Wörth am Rhein – Friseurin fliegt auf

Die Betreiberin eines Friseursalon in Wörth am Rhein wandte sich mit einem Verdacht an unsere Detektive. Sie hatte vor kurzer Zeit eine langjährige Mitarbeiterin entlassen müssen, die sich immer häufiger krank meldete und verspätet zur Arbeit kam. Schlussendlich blieb sie der Arbeit sogar drei Tage komplett fern ohne sich bei ihrer Arbeitgeberin ab oder krank zu melden. Dementsprechend war eine Kündigung unausweichlich. 

Friseursalon erneut Opfer in Sachen Lohnfortzahlungsbetrug? 

Diesen Vorfall hatte unsere Auftraggeberin aus Wörth am Rhein kaum verdaut, da spielte sich nun ein ähnlicher Fall mit einer weiteren Angestellten ab. Diese ging jedoch nicht ganz so aggressiv vor wie die andere Friseurin, sodass der Betreiberin des Friseursalons stichhaltige Beweise fehlten, um der jungen Dame Lohnfortzahlungsbetrug nachweisen zu können. Fakt war jedoch, dass die Angestellte sich häufig an Dienstagen oder Freitagen krank meldete. Immer nur für einen Tag, sodass die Arbeitgeberin skeptisch wurde. Ging die Friseurin einer unerlaubten Nebenbeschäftigung nach und brauchte dafür einen freien Tag? Oder verlängerte sie nur allzu gerne ihr Wochenende? In beiden Fällen würde es sich um Lohnfortzahlungsbetrug handeln, sodass unsere Detektive natürlich schnellstmöglich die Ermittlungen und Beobachtungen aufnehmen wollten.

Beobachtungen und Ermittlungen in Wörth am Rhein vonnöten

Bereits am darauffolgenden Dienstag konnten die Ermittlungen beginnen. Denn wie die Auftraggeberin aus Wörth am Rhein der DETEKTIV AG telefonisch mitteilte, hatte sich die Zielperson am Morgen erneut krank gemeldet. Sie hätte das ganze Wochenende mit starken Kopfschmerzen im Bett verbracht. Es ginge zwar schon etwas besser, einen Tag Ruhe würde sie jedoch noch benötigen, um am Mittwoch wieder im Salon erscheinen zu können. Da der Anruf am frühen Morgen einging, machten sich unsere Detektive sofort auf den Weg zum Wohnhaus der angeblich kranken Angestellten, um mit den Beobachtungen zu beginnen. 

Ermittlungen bestärken Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug

Und tatsächlich waren unsere Detektive rechtzeitig vor Ort. Kurz nach ihrem Eintreffen verließ die Zielperson erhobenen Hauptes das Haus. Sie war gut angezogen und geschminkt, sodass man nicht den Eindruck hatte, dass sie unter dröhnenden Kopfschmerzen litt. Natürlich ist dies längst kein Beweis dafür, dass die Angestellte sich schuldig machte, einen Lohnfortzahlungsbetrug zu begehen, denn schließlich hätte sie sich auch auf den Weg zum Arzt machen können. Doch dies war nicht der Fall wie die Beobachtungen zeigten. Vielmehr begab sich die Frau zu einem anderen Friseursalon. Da durch das Fenster des Salons nicht zu erkennen war, was genau sie dort machte, beschloss einer unserer Detektive spontan den Salon zu betreten und nach einem Termin zu fragen. 

Detektive schließen Fall in Wörth am Rhein erfolgreich ab

Dort konnte er sehen, dass die Angestellte unserer Auftraggeberin gerade dabei war, einer Kundin die Haare zu waschen. Unsere Beobachtungen und Ermittlungen konnten schnell ergeben, dass es sich bei dem Friseursalon um den neuen Salon der bereits im Vorfeld gekündigten Arbeitnehmerin handelt und diese nun eine weitere Mitarbeiterin unserer Auftraggeberin abgeworben hatte.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.

asd