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Mobbing-Opfer in Viernheim kann aufatmen

Eine Firma aus Heddesheim nahe Viernheim beauftragte die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG mit Ermittlungen und Beobachtungen, um herauszufinden, ob sich innerhalb des Unternehmens eine Gruppe von Mitarbeitern gebildet hatte, die durch Schikane, Sabotage und Mobbing anderen Mitarbeitern das Leben schwer macht.

Es wurde ein Sachbearbeiter in das Unternehmen eingeschleust, der sich den verdächtigten Personen annähert und nach einer Weile die schlechte Stimmung gegenüber einzelnen anderen Mitarbeitern zu spüren bekommt. Als die Gruppe wieder einmal schlimme Gerüchte über eines der Opfer verbreitete und einen neuen „Anschlag“ plante, wurde der Sachbearbeiter der A.M.G. DETEKTIV AG involviert.

Hierdurch hatte er genügend Möglichkeiten, Beweise zu sammeln, alle beteiligten Personen genau herauszufinden und im Anschluss an den Auftrag ein lückenloses Ergebnis zu präsentieren, mit dem die Geschädigten eine Klage auf Schmerzensgeld durchsetzen konnten. Der Arbeitgeber sprach natürlich seine Kündigung aus und stellte den betreffenden Personen die Detektivkosten in Rechnung.

Über Mobbing am Arbeitsplatz

Der Gesetzgeber definiert Mobbing am Arbeitsplatz dahingehend, dass Arbeitnehmer von Vorgesetzten oder Kollegen über einen längeren Zeitraum systematisch schikaniert, beleidigt oder ausgegrenzt werden.

Schutzlos sind Betroffene nicht. Die Handlungsmöglichkeiten bei Mobbing im Hinblick auf das Arbeitsrecht erläutern wir hier.

1. Mittel und Methoden

Mobbing ist von einer systematischen Methode gekennzeichnet, die über einen längeren Zeitraum und ohne Anlass angewandt wird.

Anzeichen sind:

  • Demütigung und Ausgrenzung 
  • falsche Behauptungen
  • Schikanöse Arbeitsverteilung
  • despektierliche Kommentare
  • übertriebene Kontrolle der Arbeit

Für Betroffene ist Mobbing eine Strapaze. Für Arbeitgeber verursacht es immense Kosten aufgrund verminderter Arbeitsleistung.

2. Möglichkeiten

Der Arbeitgeber ist aufgrund des Arbeitsvertrages dazu verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Personal- oder Betriebsrat können Ansprechpartner sein.
Im Unterschied zu Schweden oder Frankreich gibt es in Deutschland kein „Anti-Mobbing-Gesetz“. Richter greifen auf allgemeingültige Rechtsnormen zurück wie die dem Arbeitsvertrag zugrundeliegende Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

Um für ein Klageverfahren bestens gerüstet zu sein, sollten Mobbinghandlungen schriftlich festgehalten werden, insbesondere Beleidigungen, sexuelle Belästigung oder Urkundenfälschungen, eine Strafanzeige oder eine zivilrechtliche Klage auf Unterlassen ist hier angezeigt. Mobbingopfer können auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld klagen oder ein außerordentliches Kündigungsrecht geltend machen, um vom Arbeitgeber eine Abfindung zu erhalten.

3. Bossing

Geht Mobbing vom Chef aus, ist die Sachlage für Betroffene komplizierter. Statistisch gesehen sind das 37 Prozent aller Fälle. Darüber hinaus gibt es eine hohe Beteiligungsrate der Vorgesetzten, die gemeinsam mit Kollegen und Kolleginnen mobben.

4. Cyber-Mobbing

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey kündigte im November 2019 ein neues Jugendmedienschutzgesetz an, das Kinder und Jugendliche schützen soll. Internetdienste sollen ihre Angebote zukünftig so gestalten, dass Minderjährige  vor Hasskommentaren, Texten sexuellen Inhalts und Kinderpornografie im Klassenchat sicher sind.

Wenn Sie Unterstützung suchen in einem Fall von Mobbing, ist die A.M.G. DETEKTIV AG Ansprechpartner bei der Suche nach Beweisen, die sich selbst vor Gericht dokumentieren lassen.

Unsere erfahrenen Detektive helfen Ihnen vor Ort in Heddesheim!

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.

asd