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asd

Nebenbeschäftigung in Großostheim nachgewiesen

Bei manchen Berufsbildern ist es durchaus nicht unüblich, dass im Arbeitsvertrag Nebenbeschäftigungen bestimmter Arten oder ganz generell eingeschränkt oder komplett untersagt werden. So war es auch in der Praxis unseres Auftraggebers aus Großostheim üblich, dass den für den Arzt tätigen Sprechstundenhelferinnen eine weitere berufliche Tätigkeit neben ihrer Vollzeitstelle untersagt war. Diese Vertragsklausel gründete sich nicht nur auf Vorbehalte gegenüber bestimmten Tätigkeiten und das höhere Risiko eines Einschleppens von Infektionskrankheiten, sondern sollte auch sicherstellen, dass sich die Sprechstundenhilfen voll und ganz auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit in der Praxis des Arztes konzentrieren konnten. Eine 22-jährige Mitarbeiterin des Auftraggebers aus Großostheim hatte sich zuletzt mehrere Flüchtigkeitsfehler bei der Arbeit geleistet und hatte mit ihrer andauernden Müdigkeit den Verdacht einer verbotenen Nebenbeschäftigung erregt. Auf Nachfrage hatte sie eine weitere Beschäftigung außerhalb der Arztpraxis zwar verneint, von einer Bekannten des Arztes war sie aber angeblich als Bedienung in einem Tanzlokal gesehen worden. Die Detektiv AG sollte mit den in diesen Fällen professionell und diskret agierenden Privatermittlern Licht ins Dunkel bringen und die Sachlage direkt vor Ort zweifelsfrei klären.

Detektive heften sich in Großostheim an die Fersen der jungen Arzthelferin

Für unsere erfahrenen Privatdetektive war es ein Leichtes, sich vor Ort in Großostheim unbemerkt an die Fersen der erst 22-jährigen Arzthelferin zu heften. Sie hatten vom Auftraggeber außerdem die Privatadresse der jungen Frau in der Großostheimer Lessingstraße angegeben bekommen. Während die ersten beiden Beobachtungstage nur Unauffälliges im Sinne der Beschäftigung in der Arztpraxis und der Freizeit in der eigenen Wohnung der Zielperson zu bieten hatten, wurde es am dritten Tag der Beobachtungen in Großostheim schon interessanter. Dieser Tag war ein Freitag und die Zielperson wurde dabei beobachtet, wie sie nach ihrem Dienstende in der Arztpraxis wenige Stunden später hinter dem Tresen einer Bar in der Innenstadt von Großostheim stand. Nun handelte es sich dabei zwar bereits um einen Verstoß gegen die Regelung zur verbotenen Nebenbeschäftigung im Arbeitsvertrag der jungen Frau und sie hatte außerdem ihren Chef auf dessen gezielte Nachfrage hin angelogen. Allerdings konnte die Arbeit in einer Nach vor ihrem freien Wochenende wohl nicht als besonders schwere Pflichtverletzung gewertet werden, die ihre Arbeitskraft in ihrem Vollzeitjob beeinträchtigt hätte. Der folgende Sonntag sollte aber zeigen, dass es die Dame mit ihren Dienstpflichten allgemein nicht übermäßig genau nahm. Schließlich arbeitete sie in der Nacht von Sonntag auf Montag wieder in der Bar, obwohl sie am Montag ab 7:30 Uhr wieder in der Arztpraxis sein musste.

Mediziner aus Großostheim zeigt sich bzgl. der verbotenen Nebenbeschäftigung relativ kulant

Der Auftraggeber schien von den Beobachtungsergebnissen der Detektive nicht sonderlich überrascht zu sein und trug auch den Umstand mit Fassung, dass seine Mitarbeiterin ihn angelogen hatte. Er konfrontierte sie gleich am Montag mit seinem Wissen über ihre eigentlich verbotene Nebenbeschäftigung und schlug ihr einen Kompromiss vor: Er wollte ihre Arbeit in der Großostheimer Bar tolerieren, solange sie nur in der Nacht von Freitag auf Samstag dort arbeitete und somit am Montag wieder ausreichend erholt zum Dienst erscheinen konnte. Die junge Mitarbeiterin ging auf diesen Kompromissvorschlag zur verbotenen Nebenbeschäftigung dankbar ein und war froh, dass ihr Chef sich von seiner verständnisvollen und kulanten Seite gezeigt hatte.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.