In einem Streit um das Sorgerecht für einen 3-jährigen Jungen lieferten sich in Oberursel (Taunus) ein unverheiratetes Elternpaar einen erbitterten Kampf. Der Vater des Jungen beauftragte unsere Detektive mit der Überprüfung der von ihm getrennt lebenden Mutter, da er befürchtete, dass sie ihm den Umgang mit seinem Sohn dauerhaft zu entziehen. Die Frau lebte in einer neuen Lebensgemeinschaft und war von ihrem neuen Partner im 5. Monat schwanger. Der Sohn unseres Mandanten lebte bei seiner Mutter und ihrem neuen Lebensgefährten. Unser Mandant hatte bei Gericht das geteilte Sorgerecht beantragt, um von der Mutter nicht weitestgehend oder sogar vollständig von der Erziehung seines Kindes ausgeschlossen werden zu können.
Mutter verweigert leiblichen Vater mit Ausreden den Umgang mit seinem Kind
Schon kurze Zeit nach der Trennung hatte die ehemalige Lebensgefährtin begonnen, die dem Vater zustehenden regelmäßigen Termine mit seinem Sohn zu boykottieren. Sie war mit dem Kind in das ungefähr 50 Kilometer weit entfernte Wiesbaden gezogen. Dieses bedeutete für den Vater eine Fahrtzeit von ungefähr jeweils einer Stunde für den Hin- und Rückweg von seinem Wohnort. So war es ihm schon erschwert worden, die wenige Zeit an dem vereinbarten Tag in der Woche mit seinem Kind zu verbringen. Mehrere Male war es schon vorgekommen, dass unser Mandant wieder nach Hause fahren musste, ohne sein Kind gesehen zu haben. Die Mutter brachte verschiedene Ausreden vor, warum das Kind zu den vereinbarten Terminen nicht mit dem Vater zusammen sein konnte. Oftmals war sie zu Hause einfach nicht zu erreichen und reagierte nicht auf Telefonanrufe unseres Mandanten. Mehr als einmal hatte der Vater vor einer verschlossenen Tür gestanden und musste unverrichteter Dinge wieder nach Hause fahren.
Detektive ermitteln und sichern wichtige Beweise für den Sorgerechtsstreit vor Gericht
Unser Mandant vermutete, dass seine ehemalige Lebenspartnerin ihm den Umgang mit seinem Kind nicht nur erschweren, sondern durch einen weiteren Umzug an einen noch weiter entfernten Ort dauerhaft unmöglich machen wollte. Unverzüglich begannen unsere Detektive mit den Ermittlungen. Schon nach kurzer Zeit konnte durch Beobachtungen der Frau und ihres neuen Lebenspartners der Verdacht unseres Mandanten bestätigt werden. Die Frau hatte den Gerichtstermin zur endgültigen Feststellung des gemeinsamen Sorgerechts mithilfe von mehreren Krankmeldungen im Zusammenhang mit ihrer erneuten Schwangerschaft mehrmals verschieben lassen. Bei einem erneuten Versuch den Gerichtstermin weiter verschieben zu lassen, konnten die Detektive nachweisen, dass die Frau trotz ihrer Krankmeldung verschiedenen Tätigkeiten nachging. Auch ein Umzug nach Berlin wurde von der Mutter und ihrem neuen Lebenspartner geplant. Dieser sollte vor dem endgültigen Gerichtstermin unter Angabe von beruflichen Gründen vollzogen werden. So wäre es unserem Mandanten unmöglich gemacht worden, seinen Sohn an dem vereinbarten Tag in der Woche weiterhin zu sehen. Auch an den unserem Mandanten zustehenden Wochenenden wäre es ihm kaum möglich gewesen, sein Kind aufgrund der großen Distanz regelmäßig weiterhin sehen zu können.
Durch die ermittelten Beweise unserer Detektive konnte unser Mandant seine Beantragung für ein geteiltes Sorgerecht vor dem Familiengericht erfolgreich erwirken. So erhielt er ein größeres Mitspracherecht bei der Aufenthaltsbestimmung seines Sohnes. Mithilfe des Jugendamtes konnte unser Mandant insgesamt seine Rechte als Vater gegenüber seiner ehemaligen Lebenspartnerin stärker durchsetzen.