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Observation bestätigt Verdacht auf Abrechnungsbetrug

Observation bestätigt Verdacht auf Abrechnungsbetrug

Die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG wurde in der Stadt Edenkoben in Rheinland-Pfalz mit Ermittlungen beauftragt, da ein Firmenbesitzer den Verdacht des Spesenbetrugs gegen einen seiner Mitarbeiter hegte. Die Höhe seiner abgerechneten Spesen nahm zu, doch plausible Erklärungen gab es dafür nicht. Die Detektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG übernahmen den Fall in Edenkoben und begannen mit ihren Ermittlungen.

Die Ermittler der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG leiteten zuerst eine Beobachtung bzw. Observation ein. Da die Wohnung des Mitarbeiters ebenfalls in Edenkoben und nur wenige Gehminuten von seinem Arbeitsplatz entfernt lag, hatte er auf einen Firmenwagen verzichtet. Hin und wieder kam es vor, dass er für seine Dienstfahrten ein Taxi in Anspruch nahm. Und eben diese Fahrten vermehrten sich zunehmend.

Mitarbeiter auf Abwegen

Die Detektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG folgten dem, des Spesenbetrugs verdächtigen, Mitarbeiter nach der Arbeit. Dabei bemerkten sie schnell ein auffälliges Detail. Die Zielperson ging nicht wie vermutet in seine Wohnung, sondern nahm sich ein Taxi. Dieses brachte ihn zu einer Adresse, die in der Umgebung von Edenkoben lag. Wie die weitere Observation ergab, ließ er sich mit dem Taxi stets zur gleichen Anschrift bringen, wo er durchschnittlich zwei Stunden verweilte, bevor er seine Wohnung aufsuchte. Schnell konnten die Detektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG den Namen der Person ermitteln, die unter dieser Adresse gemeldet war. Es handelte sich um eine alleinstehende Frau in den Dreißigern. 

Wie verberge ich eine Affäre?

Die Detektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG lieferten dem Auftraggeber diese ersten Ermittlungsergebnisse. Berufliche Termine konnte der Arbeitgeber aus Edenkoben sofort ausschließen, da sich kein Kunde unter dieser Adresse in den Stammdaten befand. Daher stellte er seinen Mitarbeiter wegen des Spesenbetrugs direkt zur Rede. Dieser gestand, dass er ein Liebesverhältnis pflegte. Um dieses vor seiner Ehefrau zu verbergen, hatte er den Einfall, die Quittungen der Taxifahrten als Spesen abzurechnen. Der Auftraggeber erteilte eine Abmahnung, beschäftigte ihn jedoch weiter. 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.