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Patent- / Urheberrechtsverletzung in Karlsruhe

Patent- / Urheberrechtsverletzung in Karlsruhe

Ein Unternehmer aus Karlsruhe verzeichnete seit Monaten Umsatzeinbußen, weil ein anderer Hersteller Produkte vertrieb, die augenscheinlich nach dem Patent des Unternehmers gefertigt waren, aber weit unter Wert angeboten wurden. Der Unternehmer wandte sich an unsere Detektei, um die Detektiv AG zu beauftragen, eben diese Hersteller der Plagiate zu finden. Eine Taktik war schnell gefunden. Der ermittelnde Detektiv sollte sich als französischer Kaufinteressent ausgeben und die Hintergründe recherchieren. Bild- und Videobeweise sollten dann die Zusammenhänge der Urheberrechtsverletzung beweisen.

Die Ermittlungen im Fall der Patentverletzung laufen an

Unser Ermittler gab sich also als Kaufinteressent aus Frankreich aus. Über das Internet wurde der Kontakt zu dem Anbieter hergestellt und nach einem regen eMail-Verkehr wurde schnell ein Treffen im Elsass vereinbart. Der noch unbekannte Verkäufer schöpfte kein Verdacht. Bei einem ersten Treffen legte der Verkäufer gefälschte Dokumente vor, die den getarnten Käufer täuschen sollten. Sie bezogen sich auf das Patentrecht, das der Verkäufer der nachgemachten Produkte, nachweislich nicht hatte. Der ermittelnde Detektiv schnitt das Verkaufs- und Aufklärungsgespräch mit einer Videokamera mit. Als der Verkäufer nach dem ersten Treffen wieder nach Hause fuhr, beschatteten ihn zwei weitere Detektive der Detektiv AG. Sie fanden bei dieser Verfolgung heraus, wo sich das Lager der Fälscher befand und wo sie wohnten.

Das Netz der Ermittlungen zieht sich zu

Als sich der ermittelnde Detektiv mit dem Unternehmer aus Karlsruhe zu einer Lagebesprechung traf, konnten bereits eine Vielzahl von Beweisen aufgezeigt werden. Unser Mandant besprach sich mit seinem Anwalt. Der teilte unserem Mandanten mit, dass eine aktuelle Bestellung der Waren durch einen getarnten Käufer von Vorteil sei. Der ermittelnde Detektiv traf sich daraufhin erneut mit dem Verkäufer der Fälschungen und gab bei dem Treffen eine große Bestellung auf. Die Bestellung wurde am Tisch schriftlich fixiert und vom Verkäufer unterschrieben. Ebenso eine Gewährleistung, dass sich das notwendige Patent zur Herstellung der Waren im Besitz des Unternehmens des Verkäufers befand. Mitsamt aller Video- und Vertragsbeweisen konnte der Anwalt unseres Mandanten die Fälscher zur Anzeige bringen. Diese wähnten sich in Sicherheit, wurden aber von der Polizei in der bekannten Wohnung aufgespürt. Zeitgleich wurden alle Waren im Lager beschlagnahmt. Ein Gerichtsurteil steht noch aus. Unser Mandant aus Karlsruhe verzeichnet nun wieder einen Anstieg an Bestellungen. Die gefälschten Produkte wurden nicht nur sichergestellt, sondern auch vernichtet.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.