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Patentrecht für Pharmaunternehmen durchgesetzt

Patentrecht für Pharmaunternehmen durchgesetzt

Die Detektiv AG hilft einem Pharmaunternehmen aus Bad Homburg ihr Patentrecht durchzusetzen

Der Geschäftsführer eines Pharmaunternehmens aus Bad Homburg berichtete in einem Termin mit der Detektiv AG, dass das Unternehmen zwei Jahre an der Entwicklung eines Pflasters gearbeitet hatte, mit welchem es möglich ist, Impfstoffe ohne Spritzen in die Haut eindringen zu lassen. Dieses Produkt kam vor sechs Monaten auf den Markt und seitdem musste das Unternehmen immer wieder gegen Verstöße gegen das Patentrecht vorgehen. Ein Konkurrent weigerte sich jedoch, die gegen ihn ausgesprochene Verwarnung zu akzeptieren, da er angab, die Idee selbst entwickelt und somit nicht kopiert zu haben. Da sich deren Produkt jedoch nur in Nuancen von dem Original unterscheidet, befürchtet der Geschäftsführer, dass ein Mitarbeiter Informationen an den Konkurrenten weitergegeben hatte. 

Die Ermittlung in Bad Homburg zeigt einen Informanten aus den eigenen Reihen 

Noch vor Beginn der Ermittlung wurde der Detektiv AG eine Liste aller Mitarbeiter, die bei der Entwicklung der durch das Patentrecht geschützten Pflaster beteiligt waren, übergeben. Hierbei konnte jedoch keine Person hervorgehoben werden, die finanziell oder aufgrund einer drohenden Entlassung ein Motiv hätte, ihrem aktuellen Arbeitgeber wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Zwei der Mitarbeiter wurden jedoch während der Entwicklung entlassen, daher konzentrierte sich die Ermittlung zunächst auf diese Personen. Einer der Betreffenden, der ebenfalls aus Bad Homburg stammte, konnte schnell ausgeschlossen werden, da dieser inzwischen im Düngemittelhandel seines Bruders beschäftigt war. Der zweite Mann konnte dagegen beobachtet werden, wie er sich am nächsten Werktag der Ermittlung auf den Weg zur Arbeit begab. Hierbei fuhr er mit seinem Wagen direkt auf den Parkplatz eines konkurrierenden Pharmaunternehmens. Da der Mann sich beim Pförtner als Mitarbeiter ausweisen konnte, machte der ermittelnde Detektiv aus sicherer Distanz Bilder. Diese Ergebnisse wurden dem Klienten übergeben. 

Der Geschäftsführer zeigt sich sehr erleichtert über die Ergebnisse der Ermittlung der Detektiv AG

Beim Betrachten der Bilder konnte der Klient aus Bad Homburg klar einen ehemaligen Mitarbeiter erkennen. Dieser war ungefähr einen Monat vor der Markteinführung der Pflaster aufgrund eines Betrugs bei der Abrechnung der Spesen entlassen worden. Damit dieser sein Wissen nicht sofort mit zu einem Konkurrenten nehmen konnte, erhielt der Mann eine Sperre von einem Jahr und eine entsprechende Abfindung, welche der Höhe von 12 Monatsgehältern entsprach. Mit dem Wissen aus der Ermittlung der Detektiv AG nahm der Anwalt des Unternehmens sofort Kontakt mit der Gegenseite auf. Diese mussten nach einer Prüfung des Sachverhalts zugeben, das Patentrecht verletzt zu haben. Der ehemalige Mitarbeiter des Klienten hatte sich unter einem falschen Namen beworben, so dass der Zusammenhang zum Konkurrenten nicht aufgedeckt werden konnte. Trotzdem wurde das gegen das Patentrecht verstoßende Produkt sofort vom Markt genommen sowie ein Dokument unterzeichnet, welches den Verstoss allumfassend einräumte.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.