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Patentrecht: Gesammelte Beweise etablieren jungen Erfinder

Im letzten Jahr suchte ein Jugendlicher aus Bad Mergentheim mit seinem Vater die Hilfe der DETEKTIV AG. Der Jugendliche gab an, für seinen Cousin, der ohne Arme auf die Welt kam, einen Joystick erfunden zu haben, der mit dem Fuß gesteuert werden kann. Da dieser Fotos von sich beim Spielen in den sozialen Netzwerken veröffentlichte, trafen bald Nachfragen aus der ganzen Welt an, die wissen wollten, wo dieser Joystick für Behinderte zu kaufen wäre. Der Mann half seinem Sohn daraufhin ein Patent anzumelden und fand sogar einen Hersteller, der die Joysticks professionell herstellen und vermarkten wollte. Doch in der Zwischenzeit hat ein Hersteller aus Stuttgart einen verblüffend ähnlichen Entwurf auf den Markt gebracht. Da das Patent den Jugendlichen klar als Erfinder auszeichnet, erhoffen sich beide durch die Ermittlung der DETEKTIV AG schlüssige Beweise zum Verstoß gegen das Patentrecht. 

Die Ermittlung zum Patentrecht erfordert eine genaue Beobachtung 

Die Ermittlung begann zuerst mit dem Kauf des vermutlich gegen das Patentrecht verstoßenden Joysticks. Der ermittelnde Detektiv verglich dabei das Design mit dem des Klienten aus Bad Mergentheim und konnte sofort die großen Ähnlichkeiten feststellen. Bis auf wenige kleine Details sowie verwendete Materialien im Inneren waren die Produkte identisch. Durch einen Zufall erfuhr der Detektiv während der Ermittlung, dass die für die Kopie verantwortliche Firma einen Mitarbeiter für die Entwicklung sucht. Der Detektiv bewarb sich und es wurde ein einwöchiges Probearbeiten vereinbart. In dieser Zeit konnte der Mitarbeiter unserer Detektei auch einen Blick auf die Dokumente zur Entwicklung des Joysticks nehmen. Hierbei sah dieser auch mehrere Aufnahmen vom Profil des Cousins, der seinen neuen Joystick mit seinen Freunden teilte. Hiervon fertigte der Detektiv Beweisfotos an, um die Verbindung zum missachteten Patentrecht auch schlüssig zu belegen. 

Das Ergebnis der Ermittlung veranlasst die Klienten sofort zu handeln 

Als die Klienten aus Bad Mergentheim die Beweisfotos in den Händen hielten, konnten sie zuerst ihren Augen nicht trauen. Wie der Vater in einer späteren Rückmeldung mitteilte, übergaben sie die Angelegenheit einem Rechtsanwalt, welcher den Rechtsweg beschritt und das Unternehmen gemäß dem Patentrecht sofort dazu aufforderte die Vermarktung und den Verkauf des Produkts zu unterlassen. In der Verhandlung gaben die Vertreter des Unternehmens an, nicht gewusst zu haben, dass für einen Joystick überhaupt ein Patent vergeben werden kann. Durch das zu Gunsten des Patentinhabers ausfallenden Urteil wurden die Beklagten jedoch eines Besseren belehrt.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.