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asd

Patentrecht: Getränkehersteller kommt zu seinem Recht

Vor ein paar Monaten betrat ein aufgeregter Mann aus Bad Schönborn die Detektiv AG. Der Mann berichtete in vierter Generation eine Getränkeherstellung zu betreiben. Als Neuheit für den Sommer entwickelte der Mann eine Getränkedose, welche mit dem Öffnen der Dose den Inhalt automatisch und ohne einen Kühlschrank zu benötigen kühlte. Diese Innovation auf dem Getränkemarkt ließ sich der Mann natürlich bereits vor der Markteinführung schützen. Bereits kurz nach der Markteinführung stiegen die Einnahmen des Unternehmens um 75 % an. Doch vor zwei Monaten stellte der Mann fest, dass ein anderes Unternehmen die gleiche Dose vermarktete, ohne davor die Erlaubnis des Mannes einzuholen. Der Klient erhofft sich daher von der Detektiv AG durch eine Ermittlung Hilfe bei der Aufklärung des Sachverhalts. 

Die Ermittlung in Bad Schönborn weisen bald die vorsätzliche Verletzung im Patentrecht nach 

Der Beginn der Ermittlung in Bad Schönborn beginnt zuerst im Unternehmen des Klienten. Dort nehmen die Detektive Einsicht in die Details des Patents und den genauen Aufbau der Getränkedose. Im weiteren Verlauf der Ermittlung zeigt sich schnell, dass die kopierte Dose wirklich nur im Design und dem Inhalt, jedoch nicht den für das Patentrecht entscheidenden Details unterscheidet. Da es sich dabei um einen sehr komplexen Bau und eine Herstellung mit speziellen Maschinen handelt, ist ein Zufall so gut wie ausgeschlossen. Die Detektive beginnen dabei zuerst bei der Firma nachzuforschen, welche für den Bau der Maschinen verantwortlich war. Hierbei gelingt es in Erfahrung zu bringen, dass wirklich vor einem halben Jahr eine zweite Maschine vergleichbarer Bauart in Auftrag gegeben wurde. Dabei konnte auch der Name des Auftragsgebers in Erfahrung gebracht werden. Die weiteren Beobachtungen bringen zum Vorschein, dass es sich dabei um einen Mitarbeiter der Produktionsabteilung des Unternehmens handelte. 

Die Ergebnisse der Ermittlung in Detektiv AG führen zu einer eindeutigen Rechtslage 

Als dem Klienten der Name des betreffenden Mannes von der Detektiv AG genannt wurde, fiel dieser aus allen Wolken. Wie sich herausstellte war der ebenfalls aus Bad Schönborn stammende Mann ein enger Freund des Unternehmers. Dieser war in die Einzelheiten der Herstellung der durch das Patentrecht geschützten Dose involviert gewesen. Einen Beitrag für die Entwicklung hatte dieser jedoch nicht geleistet. Nach einer längeren Arbeitslosigkeit beschloss der Mann im Gegenzug für eine Festanstellung die Erfindung des Freundes als seine eigene anzubieten, da ihm der Begriff Patentrecht anscheinend fremd war. Nach der Entdeckung wurde der Mann fristlos entlassen. Anstatt die Dose verbieten zu lassen, beschloss der Klient stattdessen lieber eine Lizenz zu vergeben und so an einer legalen Verwendung durch eine Lizenzgebühr beteiligt zu sein.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.