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Patentrecht: Holzwagen in auffälligem Design raubkopiert

Ein Tüftler aus Idar-Oberstein wandte sich verzweifelt an unsere Detektiv AG. Er bat um eine Ermittlung in seinem besonderen Fall. Er war der Meinung, dass ein Bastler sein Patentrecht unterlaufen und gebrochen hatte. 

Ein Geschmacksmuster ist eine Unterform vom Patentrecht

Nachdem unser Mandant aus Idar-Oberstein unserem Detektiv, der die Ermittlung leiten sollte, seinen Fall genau erklärt hatte, wussten wir, das im rechtlichen Sinne das Patentrecht unseres Mandanten nicht verletzt wurde, sondern sein Bauentwurf von einem Holzwagen, den er mit einem Geschmacksmuster im Jahr 2012 schützen ließ. Unser Auftraggeber aus Idar-Oberstein war handwerklich besonders geschickt und machte schon früh sein Hobby zum Beruf. Er baute einen holzverarbeitenden Betrieb auf, und baute nebenbei Holzautos für Kinder, sogenannte „Bollerwagen“. Diese Autos, die aufgrund ihrer einzigartigen Bauweise auffielen, vertrieb er über das Internet.

Eine Ermittlung über das Internet brachte Einzelheiten

Der Handwerker zeigte unserer Detektiv AG, dass die baugleichen Holzautos bei einem bekannten Internetauktionshaus teuer angeboten wurden. Im Gegensatz zu den Fertigungen aus Idar-Oberstein schien sich allerdings nur das Design zu gleichen, denn die Bewertungen der Käufer waren niederschmetternd. Unser Mandant berichtete unserer Detektiv AG, dass die Ermittlung im seinem Fall, bezüglich Patentrecht und Geschmacksmusterschutz für ihn sehr wichtig sei, da schon einige Kunden Bestellungen bei ihm storniert hätten, weil sie aufgrund der optisch baugleichen Holzautos aus dem Internetauktionshaus an der Stabilität der Konstruktion zweifeln würden. Unser Detektiv begann sofort mit seiner Ermittlung. Er bestellte sich ebenfalls ein Holzauto über das Auktionshaus und fuhr mit dem ausgelieferten Paket direkt nach Idar-Oberstein.

Die Unterschiede waren sofort erkennbar

Schon beim Zusammenbau des bestellten Holzautos fiel die minderwertige Verarbeitung auf. Die Ermittlung unserer Detektiv AG ergab, dass der Verkäufer sich vor einiger Zeit ein Model unseres Mandanten in Idar-Oberstein  gekauft hatte. Unter Umgehung von dessen Patentrecht, bezüglich auf den Geschmacksmusterschutz, baute er dann die minderwertigen Holzautos (optisch fast baugleich) nach. Die Ermittlung belegte die zeitlichen Zusammenhänge und die Kundenkartei unseres Mandanten aus Idar-Oberstein bewies, dass zuvor der Onlinehändler bei ihm einen Kauf getätigt hat.

Die Beweise reichten aus

Die Beweise, die unsere Detektiv AG gegen den Onlinehändler während der Ermittlung zusammentrug, reichten aus, damit sich unser Mandant aus Idar-Oberstein an seinen Anwalt wenden konnten, der sich im Patentrecht, sowie dem Schutz eines Geschmacksmusters, auskannte. Dieser klagte gegen den Onlinehändler, der sich auf ziemlich dreiste Art den Entwurf unseres Auftraggebers aneignete. Die minderwertigen Holzautos durften nach einer Klage nicht mehr weiter über das Internet vertrieben werden. Unser Mandant konnte seinen Kunden die Sachlage danach glaubhaft erklären und der stetige Absatz seiner Fertigungen stieg wieder an.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.