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Patentrecht in Neustadt – Verstoß nachgewiesen

Ein Weinbauer aus Neustadt an der Weinstraße bat die Ermittler der DETEKTIV AG auf sein Weingut, da er über Möglichkeiten zum Nachweis eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Patentrecht sprechen wollte. Der 19-jährige Sohn des Winzers und dessen designierter Nachfolger in der Leitungsfunktion des Familienbetriebs hatte etwa 12 Monate zuvor im Geräteschuppen des Weinguts ein neuartiges Werkzeug für den Rebenschnitt ersonnen gehabt, welches eine enorme Zeitersparnis ermöglichen sollte. Da der Vater des Jungen in der Erfindung ein enormes Potenzial sah, bat er einen befreundeten Anwalt um dessen Hilfe bei der Eintragung des entsprechenden Patents beim zuständigen Patentamt. Hierbei stellte der Anwalt fest, dass wenige Tage zuvor bereits ein identisches Patent durch einen Nachbarn des Erfinders eingereicht worden war.

Regelungen zum Patentrecht machen professionelle Ermittlung in Neustadt an der Weinstraße  notwendig

Die Chancen für einen Nachweis der eigenen Urheberschaft stehen relativ schlecht, wenn ein Erfinder den Ideendiebstahl gegenüber dem vermeintlichen Betrüger nicht zweifelsfrei nachweisen kann. Der junge Entwickler selbst mochte zwar nicht an einen vorsätzlichen Betrug mit dem Patent glauben, da er mit dem 20-jährigen Sohn des nunmehr eingetragenen Patentinhabers schon seit der Schulzeit eng befreundet war. Er konnte sich aber auch nicht erklären, wie es scheinbar zufällig und absolut gleichzeitig zur Entwicklung eines identischen Werkzeugs habe kommen sollen. Daher zeigte er sich trotz seiner anfänglichen Vorbehalte mit einer diskreten Ermittlung einverstanden.

Das Smartphone des Erfinders für die Mitarbeiter der DETEKTIV AG auf die richtige Fährte

Da die Konstruktionszeichnungen von angemeldeten Patenten von jedermann frei eingesehen werden können, nahmen die Mitarbeiter der DETEKTIV AG diese genauer unter die Lupe. Im Vergleich mit den Originalen vom Sohn des Auftraggebers konnten unsere Spezialisten erkennen, dass es sich um ein Plagiat der Originale handelte, die lediglich mit einem Grafikprogramm geringfügig bearbeitet worden waren. Es stellte sich daher die Frage, ob es auf den Computern oder Smartphones der Auftraggeber-Familie Spuren eines vermeintlichen Datendiebstahls zu finden gab.

IT-Experten werden hinzugezogen und bringen die Ermittlung zum Abschluss

Da die Ermittlung zum Patentrecht an diesem Punkt tiefer gehende IT-Kenntnisse erforderte, wurde ein geeigneter Experte aus dem Netzwerk der DETEKTIV AG um Rat gebeten. Dieser untersuchte ein Smartphone, welches der junge Erfinder einige Wochen zuvor von seinem Freund gebraucht bekommen hatte, auf Schadsoftware. Tatsächlich konnte eine Überwachungssoftware gefunden werden, die offensichtlich vom Vater des ursprünglichen Besitzers und jetzigem Patentinhaber bewusst auf das Gerät aufgespielt worden war. Mit diesem konkreten Beweis als Resultat der Ermittlung konnte das Patentrecht über das entwickelte Weinbauwerkzeug schließlich vor Gericht wieder erlangt werden.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.