Thomas M., ein innovativer Designer aus Bad Schönborn kontaktierte unsere Detektive in der Detektiv AG. Der Designer verkaufte nicht nur sein Design an Unternehmen, er produzierte einige Produkte selber. Möbel, Accessoires, Mode und Nutzobjekte wurden nach seinem patentierten Design gefertigt. In den letzten Wochen machten den Designer immer mehr Kunden darauf aufmerksam, dass seine Designstücke bei anderen Herstellern günstiger verkauft würden. So sehr sich unser neuer Mandant auch mühte, er konnte durch seine eigenen Onlinerecherchen keine Bestätigung für die Behauptungen seiner Kunden finden. Missbrauchte hier jemand das Patentrecht? Er wusste nicht mehr weiter und bat daher unsere Privatdetektive, den Hintergrund der Kundenaussagen zu ermitteln und herauszufinden, ob seine Patentrechte missbraucht werden.
Patentrechte aus Bad Schönborn, die Ermittlungen beginnen
Unser Mandant aus Bad Schönborn hatte den ermittelnden Detektiven seine Designstücke als Muster zur Verfügung gestellt, damit sie ganz bewusst auf die Suche nach ähnlich erscheinenden Modellen gehen können. Die Suche nach Vergleichsobjekten erfolgte über die Onlinebildersuche. Die Detektive hatten die Designstücke unseres Mandanten aus den unterschiedlichsten Perspektiven fotografiert und konnten dann eine weltweite Onlinebildersuche starten. Innerhalb kürzester Zeit hatten die Detektive die Adressen von einer Vielzahl von Shops gesammelt, die diese Objekte online zum Kauf anboten. Sie baten unseren Mandanten erneut zu einem Gespräch in Bad Schönborn und er schaute sich die ersten Ermittlungsergebnisse genau an. Er strich die ermittelten Shops aus der Liste, die er selber belieferte und ein Patentrecht-Missbrauch ausschließen konnte. Bei den anderen Shops tätigte ein Privatdetektiv diverse Testkäufe. Als die Bestellungen geliefert wurden, kam Herr M. in unsere Detektei und begutachtete die gelieferten Designstücke.
Eine Vielzahl der gelieferten Waren waren gefälscht
Unser Mandant hatte in seinem Patentrecht genaue Details hinterlegt, die die Echtheit seiner Designstücke ausmachen. Scheinbar waren den Betrügern, die das Patentrecht unseres Mandanten aus Bad Schönborn missbrauchten, diese Details nicht bekannt. Die Fälschungen waren zwar geschickt getätigt, aber die Bereiche, die die Echtheit des Designs ausmachten, waren schlampig gefälscht und die Designzeichen leicht verwischt. Die Detektive wandten sich an die Shopbetreiber aus Deutschland und konnten dann die Fälscher enttarnen. Die Shopbetreiber waren sich der Produktfälschungen nicht bewusst und verhielten sich sehr kooperativ. Sie nannten den Namen des Lieferanten. Es handelte sich um Kunden unseres Mandanten aus Bad Schönborn, die die wirklichen Designstücke bei ihm gekauft und dann gefälscht hatten. Da die Produkte unter dem Markenzeichen unseres Mandanten von den verschiedenen Shops vertrieben wurden, konnte der Anwalt von Herrn M. nun handeln. Nicht nur, dass unserem Mandanten aus Bad Schönborn finanzieller Schaden durch die Produktfälschungen entstanden war, auch seine Reputation war gefährdet, da die Fälschungen von minderer Qualität waren. Der Anwalt von Herrn M. stellte bei Gericht nicht nur eine Unterlassungsklage, sondern auch eine Klage auf Schadensersatz und eine Betrugsanzeige.
Die Detektiv AG wünscht dem Unternehmer einen guten Ausgang bei dem gerichtlichen Entscheid.