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Personenüberprüfung für Seniorenheim beauftragt

Ein Seniorenheim in Seeheim-Jugenheim beauftragte unseren Detektiv mit den Ermittlungen gegenüber einem Altenpfleger, der sich für eine Arbeitsstelle in dem Altenheim beworben hatte. Schon zwei Mal hatten der Heimleiter und seine Pflegedienstleistung mit neu eingestellten Altenpflegern schlechte Erfahrungen gemacht. Ein Altenpfleger konnte des Diebstahls überführt werden. Der andere Altenpfleger war einigen Senioren übergriffig geworden. Der Heimleiter des Seniorenheims hatte schon in diesen beiden Fällen die Detektiv AG mit den Ermittlungen beauftragt. Auch in diesen beiden Fällen zuvor konnte der Detektiv unserer Detektei mit seinen Ermittlungen und Beobachtungen die Beweise für das Fehlverhalten der beiden Mitarbeiter schnell erbringen. Jetzt wollte sich der Heimleiter schon vor der Einstellung des Altenpflegers mit einer Personenüberprüfung absichern.

Detektiv der Detektiv AG nimmt für ein Senioren- und Altenheim in Seeheim-Jugenheim eine Personenüberprüfung vor

Der Pflegeberuf ist ein schwerer Beruf. Pflegekräfte sind oftmals sehr überbelastet. Nicht alle Pflegekräfte sind den physischen und psychischen Anforderungen des Berufes gleichermaßen gewachsen. Gewalttätige Übergriffe gegenüber Senioren in Pflegeheimen kommen leider häufiger vor, als sie öffentlich bekannt werden. Dabei kann auch schon unfreundliches Verhalten oder verbale Gewalt als übergriffiges Verhalten angesehen werden. Ein anderes Problem in den Pflegeberufen ist auch die sogenannte „Gefährliche Pflege“. Hierbei werden von den Pflegenden schwerwiegende Nachlässigkeiten oder Fehler aufgrund von Überlastung begangen. Wenn die Pflegeperson ihre eigene Überlastung nicht rechtzeitig wahrnimmt, kann es zu diesem Fehlverhalten kommen. Nach den schlechten Erfahrungen mit den vorherigen Altenpflegern wollte der Heimleiter die in seinem Seniorenheim lebenden Senioren mithilfe der Personenüberprüfung vorsorglich bei der Einstellung einer neuen Pflegekraft vor einem Fehlverhalten schützen.

Heimleiter möchte seine Senioren mithilfe einer Personenüberprüfung grundsätzlich vor möglichem Fehlverhalten seines Pflegepersonals schützen

Der neue Altenpfleger sollte im Nachtdienst in den Seniorenappartements eingesetzt werden. In diesem Fall war dem Heimleiter die Personenüberprüfung auch besonders wichtig, da der Altenpfleger nachts allein in dem an das Altenpflegeheim angrenzenden Appartementhaus für Senioren ausüben würde. Auffällig war in der Bewerbung des Altenpflegers, dass er in den vergangenen 10 Jahren seiner Tätigkeit, die Arbeitsstellen häufig gewechselt hatte. Die Ermittlungen der Detektiv AG sollten hierfür die Gründe aufzeigen, da der Bewerber trotz der vielen Wechsel sehr gute Zeugnisse vorlegen konnte. Er selbst hatte das häufige Wechseln seiner Arbeitsstellen mit privaten Gründen begründet, wie beispielsweise Partnerwechsel. Fachkräfte in der Altenpflege sind sehr gesuchtes Personal. Auch aus diesem Grund hatte der Heimleiter sich für die Personenüberprüfung entschieden, um nicht voreilig vielleicht eine gute Fachkraft aufgrund der Arbeitsstellenwechsel voreilig abzulehnen. Die Ermittlungen der Detektiv AG konnten die Angaben des Altenpflegers bestätigen.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.

asd