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Raubkopie? Videothek beauftragt A.M.G. DETEKTIV AG

Als sich der Verdacht eines Videotheken-Inhabers in Bruchsal wegen Untreue der eigenen Mitarbeiter erhärtete, kontaktierte er die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG. Immer häufiger stellte er fest, dass DVDs, die in konkurrierenden Videotheken hoch im Kurs standen, in seiner Videothek nur sehr selten entliehen wurden. Aufgrund des nahegelegenen Detektivbüros der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG konnten die Detektive in Bruchsal schnell mit den Ermittlungen beginnen.

Die als Kunden getarnten, erfahrenen Detektive suchten die Videothek an verschiedenen Tagen und zu verschiedenen Zeiten auf und führten professionelle Beobachtungen durch. Sie fachsimpelten mit einer Mitarbeiterin über die neuesten Filme. Zunächst schien alles seinen gewohnten Gang zu gehen, bis die Ermittler der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG bemerkten, dass sich einige Kunden auffallend lang in der Bruchsaler Videothek aufhielten.

Kameraüberwachung deckt raffinierten Betrug auf

Um dieser Auffälligkeit auf den Grund zu gehen, empfahlen die Detektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG eine gezielte Kameraüberwachung. Die Installation begann nach Ladenschluss der Videothek in Bruchsal: Die erfahrenen Detektive platzierten eine Spezialkamera, die unauffällig den Ausgabebereich der Videothek filmte, und schon nach wenigen Tagen wurde der Verdacht der Untreue bestätigt. Die Kameraaufnahmen zeigten, wie eine Mitarbeiterin nicht wie üblich die DVDs mit der bedruckten Verpackung der Videothek an die Kunden ausgab. Stattdessen zog sie eigene DVDs aus ihrer Tasche, steckte diese in kleine, unbedruckte Hüllen und überreichte sie den Kunden. Bei den DVDs handelte es sich um gängige Filme. Das Geld, das die Mitarbeiterin für diese „selbst gebrannten“ DVDs erhielt, ging jedoch nicht in die Kasse der Videothek, sondern wanderte in ihren eigenen Geldbeutel.

Harte Strafe: Ein Jahr Freiheitsentzug

Die Detektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG teilten dem Inhaber der Videothek in Bruchsal ihre Ermittlungsergebnisse mit und zeigten ihm die Videoaufnahmen. Geschockt von den eindeutigen Bildern leitete er sofort rechtliche Schritte gegen die Mitarbeiterin ein. Neben der fristlosen Kündigung erhielt sie eine Geldstrafe wegen der Erstellung von Raubkopien. Da sie dabei den Kopierschutz umging, das Urheberrecht verletzte und eine „gewerbliche“ Nutzung mit den Raubkopien betrieb, wurde sie zudem zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.