Ein Ehemann aus Schlangenbad in der Nähe von Wiesbaden einigte sich mit seiner Frau auf eine Beziehungspause. Der Mann gab an, die Ehe retten zu wollen und zog daher – laut seiner Aussage – übergangsweise ins Haus seiner Mutter ein, in dem sich auch seine Büroräume befanden. Seine Mutter war zu der Zeit aufgrund eines Herzanfalls stationär in einer Klinik in Wiesbaden in Behandlung. Er wählte das Haus als Übergangsdomizil, weil er sich dort frei bewegen und bequem arbeiten konnte.
A.M.G. DETEKTIV AG in Wiesbaden mit Ermittlungen bei Verdacht auf Ehebruch beauftragt
Die Ehefrau beauftragte die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG damit, die Treue ihres Ehemannes zu überprüfen. Kurze Zeit später machten sich unsere Detektive in Wiesbaden an die Arbeit. Schon nach einer zweitätigen Observation hatten sie ausreichend Beweise gesammelt: Die Privatdetektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG hatten in Wiesbaden nach Ermittlungen und Beobachtungen in Erfahrung gebracht, dass der Mann sich des öfteren mit einer Frau aus seinem Bekanntenkreis traf. Sie wurden von den Privatdetektiven in Wiesbaden beim Abendessen in einem Restaurant unweit des Casinos in Wiesbaden beobachtet und beim Shoppen in der Wiesbadener City fotografiert. Zudem stellte sich heraus, dass der Mann mit dieser Dame auch seine Mutter in der HSK Klinik in Wiesbaden schon öfter besucht hatte.
Detektive erfolgreich, Beweislage in Wiesbaden ausreichend
Durch weitere Ermittlungen in Wiesbaden konnte festgestellt werden, dass die Zielperson und dessen heimliche Freundin schon lange gemeinsam ein Haus in Wiesbaden angemietet hatten, in dem sie auch zusammen wohnten. Das Doppelleben konnte erfolgreich aufgedeckt werden und die Auftraggeberin hatte nun ein genaues Bild von der Situation, sodass sie sich ihre nächsten Schritte genau überlegen konnte.
Das sagt der Gesetzgeber
War ein Partner in einer Ehe sexuell untreu, spricht man von Ehebruch. Untreue zählt zu den häufigsten Scheidungsgründen. Das Schuldprinzip wurde durch das Zerrüttungsprinzip abgelöst. Die Schuldfrage hatte früher Auswirkungen auf die Unterhaltszahlungen, heute kann man nicht mehr „schuldig geschieden“ werden. Ehebruch ist in Deutschland per Gesetz nicht verboten und es existiert keine rechtliche Strafe dafür. Lediglich Doppelpartnerschaften sind laut § 172 StGB verboten.
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer verheiratet ist oder eine Lebenspartnerschaft führt und 1. mit einer dritten Person eine Ehe schließt oder 2. gemäß § 1 Absatz 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes gegenüber der für die Begründung der Lebenspartnerschaft zuständigen Stelle erklärt, mit einer dritten Person eine Lebenspartnerschaft führen zu wollen.
Eine „Lebenspartnerschaft“ bezieht sich auf homosexuelle Beziehungen gemäß dem Lebenspartnerschaftsgesetz, das standesamtlich geschlossen wurden.
Paragraph 172 StGB verbietet den Vollzug oder den Versuch einer eingetragenen, doppelten Ehe, damit steuerrechtliche Vorteile nicht zweifach genutzt werden können. Für die Strafbarkeit gilt die amtliche Fixierung. Wichtig: Rechtlich kann Ehebruch zur Konsequenz haben, dass er einen Trennungsunterhaltsanspruch außer Kraft setzt.