Es fällt nicht leicht, bei häufiger Krankmeldung einen Verdacht wegen Schwarzarbeit oder unerlaubter Nebenbeschäftigung gegen die eigenen Mitarbeiter auszusprechen – könnte ein Krankheitsfall ja tatsächlich vorliegen. Doch leider liegen Arbeitgeber auch immer wieder richtig mit ihrer Vermutung. In solch einem besonders heiklen Fall ermittelte die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG in Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis.
Die zweifelnde Friseurmeisterin und Inhaberin eines kleinen aber sehr erfolgreichen Friseurbetriebs beauftragte die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG, eine Mitarbeiterin zu überprüfen, deren Krankmeldungen sich in der letzten Zeit extrem häuften. Hinzu kam, dass immer mehr Stammkundinnen von genau dieser Mitarbeiterin nur noch selten und zum Teil auch gar nicht mehr in den Friseursalon nach Friedrichsdorf kamen.
Im ersten Schritt begannen die Detektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG mit einer Observation bzw. Beobachtung der krank gemeldeten Mitarbeiterin, die in einer kleinen Wohnung unweit einer Kirche zur Miete wohnte. Ihren anfänglichen Verdacht, dass die Friseurin einem Gewerbe in den eigenen Räumlichkeiten nachging, schlossen die Ermittler der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG schnell aus, da sie kaum Besuch bekam. Die Aufmerksamkeit der Detektive zog die junge Frau jedoch auf sich, als sie mit einem kleinen Koffer ausgerüstet die Wohnungen verschiedener Frauen in Friedrichsdorf aufsuchte. Und das, während sie laut ärztlichem Attest und Telefonat mit ihrer Chefin krank in ihrem Bett liegen müsste.
Im Verlauf weiterer Recherchen und Ermittlungen der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG in Friedrichsdorf stand fest, dass es sich bei den besuchten Frauen um ehemalige Stammkundinnen des Friseursalons handelte. Unauffällige Befragungen durch die Ermittler der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG in der Nachbarschaft deckten die unerlaubte Nebenbeschäftigung und Schwarzarbeit der Friseurin daraufhin eindeutig auf. Sie machte bei den ehemaligen Kundinnen des Friseursalons in Friedrichsdorf Hausbesuche, um ihnen gegen geringere Bezahlung die Haare zu frisieren. Das Geld steckte sie sich „schwarz“ in die eigene Tasche. Eine der befragten Nachbarinnen war in der Zwischenzeit sogar selbst Kundin der dreisten Frau geworden. Mit Hilfe dieser Dame vereinbarte nun eine Ermittlerin der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG ebenfalls einen vermeintlichen Friseurtermin.
Pünktlich klingelte es an der Tür und die untreue Mitarbeiterin des Friseursalons betrat mit ihrem kleinen Friseurkoffer die Scheinwohnung der Ermittlerin. Doch kurz bevor sie mit ihrer Arbeit beginnen konnte, gab sich die Ermittlerin der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG zu erkennen und auch die Auftraggeberin betrat den Raum. Die verdutzte Friseurin war der Schwarzarbeit im Krankheitsfall eindeutig überführt. Sie unternahm daher auch keinen Versuch sich herauszureden und akzeptierte die fristlose Kündigung wortlos.