Die Detektive der DETEKTIV AG konnten nach erfolgreichen Ermittlungen in Graben-Neudorf (Baden-Württemberg) einen Fall von Spesenbetrug aufdecken. Unser Klient war der Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens in Graben-Neudorf. Seit einiger Zeit schon verdächtigte der Geschäftsführer einen seiner Angestellten wegen zu hoher Spesenabrechnungen. Der 34-jährige Angestellte arbeitete als Außendienstmitarbeiter im Vertrieb. Als solcher war der Angestellte während seiner Arbeitszeit vor allem unterwegs für Kundenbesuche. Dabei hat der Mann laut Arbeitsvertrag ein Recht darauf, seine im Rahmen der Arbeit entstandenen Kosten abrechnen zu lassen. Genau diese erschienen aber ungewöhnlich hoch in den vergangenen Monaten. Deshalb beauftragte der Geschäftsführer unsere Detektive. Sie sollten durch Beobachtungen klar stellen, ob der Verdacht auf Spesenbetrug unseres Klienten bezüglich des Mitarbeiters im Außendienst begründet war.
Beobachtungen führen weit außerhalb von Graben-Neudorf
Die Ermittlungen unserer Detektive starteten zwar in Graben-Neudorf, führten jedoch schnell außerhalb der kleinen Ortschaft in Baden. Der Mann gab im Voraus genau an, welche Kunden er an welchen Tagen wo treffen würde. So hatte er am ersten Tag der Beobachtungen angegeben, dass er zwei Kunden zu separaten Zeiten in zwei Restaurants treffen würde. Doch unsere Beobachtungen widerlegten die Behauptung des Mannes eindeutig. Zwar besuchte der Mann die angegebene Anzahl an Kunden tatsächlich, doch dauerten die einzelnen Besuche stets deutlich kürzer als von dem Mann angegeben. Somit hatte der Mann ausreichend freie Zeit um am Abend plötzlich an einer Wohnung Halt zu machen, die nicht auf der Kundenliste stand. Stattdessen stieg von dort aus eine junge Frau in sein Firmenwagen. Die beiden machten sich danach auf den Weg zu dem Restaurant, in dem zu dem Zeitpunkt eigentlich das Geschäftsessen hätte stattfinden sollen. Für unsere Detektive war das ein klarer Beweis für den Spesenbetrug. Auch in den nachfolgenden Tagen wies der Arbeitstag der Zielperson immer jeweils einige Unregelmäßigkeiten auf, sowohl was die angegebene Arbeitszeit als auch die abgerechneten Spesen betraf. Unsere Detektive dokumentierten die Beobachtungen natürlich, sodass unser Klient hinterher ausreichend Beweise für den stattgefundenen Spesenbetrug zur Hand hatte.
Ermittlungen der DETEKTIV AG führen zum Beweis für den Spesenbetrug
Die Ermittlungen unserer Detektive machten klar, dass der zu untersuchende Arbeitnehmer nicht nur bei der Spesenabrechnung betrog, sondern auch bei der Arbeitszeit. Am Ende der Arbeitswoche, in der unsere Beobachtungen stattfanden, wurde eine Differenz von ganzen 15 Stunden festgestellt zwischen der angegebenen und tatsächlichen Arbeitszeit. Der Spesenbetrug belief sich dabei auf einen Betrag von ungefähr 320 Euro laut den Ermittlungen unserer Detektive. Mit den Erkenntnissen aus unseren Ermittlungen hatte unser Klient aus Graben-Neudorf nun Gewissheit, dass sein Verdacht bezüglich des Angestellten absolut begründet war. Dank der gemachten Foto- sowie Videoaufnahmen unserer Detektive konnte er den Spesenbetrug zudem problemlos beweisen. Somit konnte er dem betrügerischen Arbeitnehmer fristlos kündigen und von ihm hinterher eine Entschädigung verlangen.