Im vergangenen Herbst wurden die erfahrenen Mitarbeiter der DETEKTIV AG zu einem Gespräch mit einer verzweifelten Studentin aus Frankfurt am Main geladen, die Hilfe beim Nachweis einer erfolgten Verletzung des Urheberrechts benötigte. Die Studentin des Maschinenbaus hatte in den Monaten davor nicht mehr von den vorher ausgeübten Kellnerjobs, sondern von finanziellen Reserven gelebt gehabt, um in der gewonnen Freizeit genügend Ruhe für die Ausarbeitung einer technischen Erfindung zu haben. Sie hatte sich erhofft, sich durch das hierbei möglicherweise passiv erzielbare Nebeneinkommen künftig mehr Zeit für die Absolvierung des Studienplans nehmen zu können. Allerdings war sie bei der Anmeldung des Patents auf dem Patentamt darüber aufgeklärt worden, dass ihre Erfindung bereits nach dem Patentrecht auf einen anderen Namen registriert sei, nachdem mit exakt gleichen Bauplänen nur etwa zwei Wochen zuvor ein entsprechender Antrag eingegangen war.
Ermittlung führte zunächst ins Lehre
Zwar konnte die Studentin den Namen des Patentinhabers erfahren, allerdings hatte sie gegen diesen keinerlei Beweise in der Hand, da es sich um einen pensionierten Ingenieur mit keinerlei Bezug zur Klientin oder ihrer Ausbildungsstätte handelte. Aufgrund der langjährigen Erfahrung der Ermittler der DETEKTIV AG mit Fällen im Umfeld von Urheber- und Patentrecht wurde eine Beschattung des Patentinhabers mit Beweisdokumentation durch technische Hilfsmittel in Auftrag gegeben. Da es nach logischen Grundsätzen fast kein Zufall sein konnte, dass der Inhaber des Patents im nur wenige Kilometer von Frankfurt am Main entfernten Darmstadt wohnte, übernahmen die Ermittler der DETEKTIV AG rund um die Uhr die Observation von dessen Wohnanschrift.
Eine Kontaktperson des Verdächtigen führte bei der Ermittlung in Frankfurt am Main und Darmstadt auf die richtige Fährte
Bereits am dritten Tag der Observation konnten die Ermittler den Besuch einer etwa 25-jährigen, blonden Frau am Wohnort des Verdächtigen dokumentieren. Bei der späteren Vorlage entsprechenden Bildmaterials bei der Klientin konnte diese die Frau auch sofort als eine Mitstudentin an der Universität in Mainz identifizieren. Somit konzentrierte sich die Ermittlung in der Folge auf diese Person, da man in ihr die Tochter des Patentinhabers vermutete.
Uni-Computer war die Schlüsselstelle in diesem Fall zum Patentrecht
Aufgrund der durch die Ermittlung zutage geförderten Informationen wurde die Klientin erneut zu ihren Gewohnheiten bei der Patententwicklung befragt. So konnten die Mitarbeiter der DETEKTIV AG herausfinden, dass die Studentin nicht nur in ihrer Wohnung in Frankfurt am Main, sondern auch in der Unibibliothek in Mainz an ihrer Entwicklung gearbeitet hatte. Nach einer entsprechenden Strafanzeige im Zuge von Urheber- und Patentrecht ergaben weitere Auswertungen der Justizbehörden, dass die verdächtige Mitstudentin durch Manipulationen am Bibliothekscomputer an die entscheidenden Daten zum geplanten Patent gelangt war. Gegen sie und ihren Vater wurde ein Verfahren nach dem Patentrecht und aufgrund von Datendiebstahl eingeleitet.