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Tübingen: A.M.G. DETEKTIV AG ermittelt in Verdachtsfall

Die Geschäftsleitung eines Hotels in Reutlingen trat an die Detektive der DETEKTIV AG heran, weil es Verdachtsmomente gegen einen Mitarbeiter hegte. Dieser hatte sich wegen angeblicher Rückenprobleme krank gemeldet und hatte diesen Krankenstand auf einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten ausgedehnt. Auffällig war dabei für die Unternehmensleitung aber gewesen, dass es einen zeitlichen Zusammenhang zwischen Streitigkeiten unter verschiedenen Mitarbeitern der Housekeeping-Abteilung und der Krankmeldung des Mitarbeiters gab. Die Detektive nahmen den Auftrag an, verdeckte Ermittlungen durchzuführen. Dadurch sollte geklärt werden, ob es sich um eine berechtigte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall handelte oder nicht.

Beobachtungen führten die Ermittler in den Wohnort des Mitarbeiters bei Tübingen

Nachdem die Detektive durch die Geschäftsleitung die Wohnadresse des zu beobachtenden Mitarbeiters in einem Vorort von Tübingen erhalten hatten, nahmen sie mit technischen Hilfsmitteln die Beobachtung auf. Es stand auch der Verdacht im Raum, dass der Verdächtige während seines Krankenstands auch im Rahmen von Schwarzarbeit und unerlaubter Nebenbeschäftigung für ein anderes Unternehmen tätig sein könnte. Die Detektive konnten allerdings über den Zeitraum von vier Tagen keinerlei Hinweise auf eine solche Verfehlung feststellen, da der Beschuldigte nur zum Einkaufen oder anderweitigen, harmlosen Beschäftigungen sein Haus verließ. Am fünften Tag der Ermittlungen machten die Detektive dann allerdings Beobachtungen, die doch noch zu einem verwertbaren Ergebnis führen sollten.

Verdächtiger Mitarbeiter nutzte seinen Arbeitsausstand für Renovierungsarbeiten

Immerhin zeigten die Ermittlungen am fünften Tag der Beobachtungen auf, dass der eigentlich als mit Rückenproblemen krank gemeldete Housekeeping-Mitarbeiter des Hotels in Reutlingen große Mengen an Baumaterial in einem Baumarkt in Tübingen einkaufte und die teilweise auch schweren Artikel selbst nach Hause transportierte. An seinem Wohnort angekommen, begann er sofort im Innen- und Außenbereich mit Bau- und Renovierungsarbeiten, die nach ihrer körperlichen Intensität mit Rückenschmerzen eigentlich nicht möglich gewesen wären. Die Detektive konnten diesen nun offensichtlichen Fall von Lohnfortzahlungsbetrug auch von außerhalb des Grundstücks mit technischen Hilfsmitteln dokumentieren, da sich die Arbeiten teilweise auf den Außenbereich um das Einfamilienhaus erstreckten.

Mitarbeiter gestand seine Verfehlung nach der Konfrontation mit den Beweismitteln

Nachdem die Ermittlungen am fünften Ermittlungstag zu verwertbaren Beweismitteln geführt hatten, zitierte die Hotelleitung den Mitarbeiter in das Unternehmen, um ihn mit den Ergebnissen der durchgeführten Beobachtungen zu konfrontieren. Der mit dem Lohnfortzahlungsbetrug beschuldigte Mitarbeiter gab zu, bezüglich seiner Rückenschmerzen beim Arzt getrickst zu haben, um einerseits den Streitigkeiten mit seinen Kollegen zu entgehen und andererseits Zeit für die Renovierungsarbeiten zu haben. Da dem Mann aus Tübingen durch die Beobachtungen der Detektiv AG und die Beweismittel der Ermittlungen der Lohnfortzahlungsbetrug nachgewiesen werden konnte, kam es (wie bei Lohnfortzahlungsbetrug üblich) zu einer Kündigung und der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.