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Unberechtigte Unterhaltsforderung in Erlensee abgewendet

Unberechtigte Unterhaltsforderung in Erlensee abgewendet

Ein seit fast einem Jahr getrennt lebender Ehemann aus Erlensee suchte die Hauptniederlassung der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG in Dietzenbach bei Frankfurt auf, da sein Scheidungstermin unmittelbar bevorstand.

Der Mann legte im Beratungsgespräch dar, dass sein Lebensstandard durch die nach der Scheidung zu leistenden Unterhaltszahlungen an seine Ex-Frau nachhaltig bedroht sei. Ihm war zu Ohren gekommen, dass seine Frau erwerbstätig sei, ging aber davon aus, dass seine angehende Ex-Frau dem Scheidungsrichter ihre Erwerbstätigkeit verschweigen würde.

Die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG beschrieb dem Mann die in diesem Fall zum Einsatz kommenden Ermittlungsmöglichkeiten sowie die Rechtslage, die bei nachweislichen Falschangaben zur Erschleichung unberechtigter Unterhaltszahlungen die Ermittlungskosten der Detektei nicht dem Auftraggeber, sondern wegen der betrügerischen Absicht der gegnerischen Seite auferlegt.

Ein Privatdetektiv observierte daraufhin einige Tage die zukünftige Ex-Frau des Auftraggebers. Die Frau arbeitete täglich über Mittag und in den Abendstunden in einem Speiselokal in Hanau im Service. Unter dem Vorwand, dort als Kellner arbeiten zu wollen, fand der Privatdetektiv der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG im Gespräch mit dem Gastwirt heraus, dass dieser sein Servicepersonal ausschließlich bar auf die Hand bezahlte, nur die Köche seien fest angestellt.

Ohne wirtschaftskriminelle Aspekte der Schwarzarbeit in diesem Zusammenhang näher behandeln zu wollen, für die Unterhalt fordernde Frau war diese Art der Entlohnung ideal, da über ihren Verdienst somit keine Belege existierten.

Die dokumentierten Ermittlungsergebnisse der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG führten dazu, dass beim Scheidungstermin eine Unterhaltsforderung der Frau an ihren Ex-Ehemann abgewiesen wurde. Das Gericht erlegte ihr die Zahlung der Ermittlungskosten auf.

Nach der Trennung

Der Gesetzgeber macht keine Vorgaben dazu, wie lange Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung zu zahlen ist. Der nacheheliche Unterhalt ist aber zeitlich begrenzt, kann also beendet werden, wenn ein lebenslanger Anspruch nicht angemessen ist. Ein Ehegatte hat nur dann einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung, wenn sein geringeres Einkommen auf einem ehebedingten Nachteil beruht. Wenn also der Ehegatte wegen seiner Aufgaben in der Ehe weniger oder nicht gearbeitet hat, kann er nach der Scheidung entweder kein, oder nur ein geringeres Einkommen erzielen. Dem Gericht bleibt ein großer Ermessensspielraum bei der Entscheidung über die Dauer von Unterhaltszahlungen. Die Befristung wird im Unterhaltsverfahren von dem Ehegatten verlangt, der Unterhalt zahlen soll.

Alleinerziehende oft auf staatliche Hilfe angewiesen

Laut einer Statistik aus dem Jahr 2018 leben in Deutschland 2,6 Millionen Alleinerziehende; etwa  jede zweite alleinerziehende Mutter erhält keinen Unterhalt für ihre Kinder. Staatlicher Unterhaltsvorschuss wird gezahlt, wenn Alleinerziehende von ihrem früheren Partner kein Geld bekommen. Kinder bis zum Alter von 18 Jahren haben darauf Anspruch, nur für Hartz-IV-Haushalte gibt es Einschränkungen. Im Frühjahr 2018 wurde für knapp 714 000 Kinder Unterhaltsvorschuss gezahlt.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.