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Unberechtigte Unterhaltsforderungen der Ex-Gattin bewiesen

Ein Ehemann aus Graben-Neudorf nahe Philippsburg beauftragte die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG mit Ermittlungen und Beobachtungen, um herauszufinden, ob seine Noch-Ehefrau in einem eheähnlichen Verhältnis lebt.

Zur Begründung gab er an, dass der Scheidungstermin anstünde und seine Frau hohe Unterhaltsforderungen an ihn stelle. Unter Anderem behaupte die Ehefrau, mit ihrem gemeinsamen Sohn in einer Zweizimmerwohnung zu leben, da sie sich mehr von ihrem Gehalt nicht leisten könne.

Die Detektive der Detektei A.M.G. Detektiv AG beobachteten die Frau eine Weile und stellten fest, dass sie sich regelmäßig nicht in der besagten Wohnung aufhielt, sondern in einem Haus unweit der besagten Wohnung. Weitere Ermittlungen ergaben, dass das Haus ihrem neuen Lebensgefährten gehörte und sie hier mit ihm zusammen lebte.

In der Zweizimmerwohnung lebte ihr 17-jähriger Sohn alleine.

Durch die Berichte und Beweismaterialien konnte die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG belegen, dass die Unterhaltsforderungen der Frau unberechtigt waren. Die Kosten für die Überprüfung der A.M.G. Detektiv AG musste die Frau ihrem Mann im Übrigen erstatten.

Neu ab 2020: Mehr Unterhalt für Kinder

Getrennt lebende Eltern zahlen ihren Kindern ab dem kommenden Jahr mehr Unterhalt. Der Mindestsatz steigt um 15 bis 21 Euro im Monat. Kinder unter sechs Jahren bekommen ab 2020 mindestens 369 Euro, Kinder zwischen sechs und elf Jahren 424 Euro. Für Kinder zwischen zwölf und 17 Jahren beträgt der monatliche Mindestsatz 497 Euro.

Das Kindergeld zählt zum Einkommen der Kinder, unterhaltspflichtige Eltern dürfen die Hälfte des Kindergeldes von ihrem zu zahlenden Unterhalt abziehen. Das Kindergeld soll 2021 um weitere 15 Euro steigen.

Referenzwert für den Mindestunterhalt ist das steuerfreie Existenzminimum für minderjährige Kinder

Das Kindergeld für minderjährige Kinder steht den Eltern zu – und zwar beiden Elternteilen je zur Hälfte. Es wird jedoch in voller Höhe an den Elternteil ausbezahlt, bei dem das Kind wohnt. Deshalb darf der Elternteil, der den Kindesunterhalt zahlen muss, die Hälfte des Kindergelds vom Unterhalt abziehen. Der zu zahlende Unterhalt ergibt sich also nach Abzug der Hälfte des monatlichen Kindergelds.

Die „Düsseldorfer Tabelle“ existiert seit 1962 und dient bundesweit als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts. Seit 1979 wird sie vom Oberlandesgericht herausgegeben. Sie wird bei Gesprächen des Deutschen Familiengerichtstages mit allen Oberlandesgerichten regelmäßig angepasst.

Das Unterhaltsrecht wird Ende 2019 reformiert mit dem Ziel, die Erziehungsleistung der Väter stärker zu berücksichtigen. Ziel der Reform sei es, das Gesetz der „geänderten gesellschaftlichen Realität“ anzupassen. Väter betreuen ihre Kinder inzwischen mehr als früher, was sich zukünftig finanziell widerspiegeln soll. Väter, die sich zeitlich einbringen und zudem Unterhalt bezahlen, wünschen sich eine Lösungen wie das Wechselmodell, bei dem die Kinder zwischen Mutter und Vater wechseln. Beide Eltern betreuen, beide kommen für die Kosten auf. Unterhalt muss dann je nach Einkommen nicht oder nur reduziert bezahlt werden.

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Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.