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asd

Unerlaubte Nebenbeschäftigung: Detektei liefert Beweise

Da die Arbeitsleistung einer seiner Mitarbeiterinnen in den letzten Monaten deutlich nachgelassen hatte, kam bei einem Unternehmer aus Flörsheim am Main der Verdacht auf, dass diese noch einer weiteren Tätigkeit – einer unerlaubten Nebenbeschäftigung – nachgehen könnte. Nach langen Überlegungen und zunehmenden Zweifeln griff er zum Telefon und bat die Ermittler der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG um Hilfe.

Als die Detektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG am darauffolgenden Tag in Flörsheim am Main ankamen, nahmen sie nach einem ausführlichen Vorgespräch die Ermittlungen auf. Wie der Auftraggeber den Detektiven der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG mitteilte, war die verdächtigte Mitarbeiterin seit kurzem geschieden und hatte eine kleine Wohnung unweit einer Schule bezogen. Die Ermittler positionierten sich vor dem besagten Haus in Flörsheim und observierten die Zielperson: Tagsüber ging die blonde Frau ihrer beruflichen Tätigkeit nach. In den frühen Abendstunden verließ sie stets chic gekleidet sowie auffällig geschminkt und frisiert ihre Wohnung. Dass sie an fast jedem Abend gleich mehrere Wohnadressen in der näheren Umgebung von Flörsheim aufsuchte, bei denen sie jeweils etwa ein bis zwei Stunden verweilte, machte die Detektive stutzig. Doch zunächst konnten die Ermittler der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG keinen Zusammenhang zwischen den besuchten Adressen erkennen. 

Als die, wegen unerlaubter Nebenbeschäftigung verdächtigte, Mitarbeiterin wenige Tage später die gleichen Adressen erneut aufsuchte, nahmen die Detektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG eine genaue Anschriftenüberprüfung vor. Dabei stellte sich eine eigenartige Gemeinsamkeit heraus: Alle Wohnungen wurden von alleinstehenden Männern gemietet.

Nachdem die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG ihre Ermittlungsergebnisse dem Auftraggeber in Flörsheim mitgeteilt hatten, suchte dieser noch am selben Tag ein offenes Gespräch mit seiner Mitarbeiterin. Schnell gab diese zu, einer unerlaubten Nebenbeschäftigung nachzugehen. Um sich einen höheren Lebensstandard leisten zu können, arbeitete sie seit ihrer Scheidung nebenher als Prostituierte. 

Da ihr Arbeitsvertrag jede Nebenbeschäftigung untersagte, entschied sich der Unternehmer für eine fristlose Kündigung der Mitarbeiterin, auch, um dem Ansehen seines Unternehmens nicht zu schaden.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.