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Unlauter Wettbewerb in Mutterstadt am Rhein festgestellt

Bei diesem Fall wurden die Ermittler der DETEKTIV AG nach Mutterstadt in der Nähe von Mannheim gerufen, da der Inhaber eines vor Ort ansässigen Straßenbauunternehmens einen Verdacht wegen eines Verstoßes der Konkurrenz gegen das geltende Wettbewerbsrecht hatte. Zwar handelte es sich direkt in Mutterstadt um das einzige Unternehmen dieser Art, allerdings war der Firmeninhaber wie auch die brancheninterne Konkurrenz für den Fortbestand des Unternehmens auf regelmäßige Aufträge aufgrund von Ausschreibungen der umliegenden Städte und Landkreise angewiesen. Allerdings war es, insbesondere in den zwei Jahren vor dem Hilferuf an die DETEKTIV AG, zu einer zunehmend stagnierenden Auftragslage aufgrund von günstigeren Angeboten der Konkurrenz bei den entsprechenden Ausschreibungen gekommen.

Beobachtungen des Unternehmers lieferten der DETEKTIV AG eine gute Grundlage für die weiteren Ermittlungen

Zunächst gingen die Mitarbeiter der DETEKTIV AG in der Firmenzentrale in Mutterstadt die Unterlagen aller Ausschreibungen der letzten Jahre durch, an denen sich das Straßenbauunternehmen erfolglos beteiligt hatte. Oftmals hatten die Gebote der Mitbewerber nur minimal unter den Auftragsvolumina der Straßenbauer aus Mutterstadt gelegen, was erste Verdachtsmomente gegen die drei Mitbewerber der Konkurrenz lieferte, die in sämtlichen Ausschreibungen auch angeführt waren. Folglich wurden für die anstehenden Beobachtungen insgesamt drei Teams von Fachkräften der DETEKTIV AG gebildet, um kosteneffizient in zeitlicher Nähe zur nächsten anstehenden Auftragsvergabe die betreffenden Verantwortlichen der Konkurrenz observieren zu können.

Wettbewerbsrecht erwies sich in Mutterstadt nur als ein Teil der begangenen Straftaten

Nach etwa einwöchigen Beobachtungen konnten im Rahmen der Ermittlungen mehrere Verdachtsmomente mit technischen Hilfsmitteln dokumentiert werden: Einerseits hatte es wenige Tage vor dem Amtstermin zu einem großen Straßenbauprojekt ein Treffen der Verantwortlichen aus den drei maßgeblichen Konkurrenzunternehmen in einem kleinen Gasthof in einem Vorort von Mannheim gegeben. Bei diesem hatten die Mitarbeiter der DETEKTIV AG die drei Herren in einer derart geselligen Laune beobachten können, wie dies für Mitbewerber der selben Branche eher ungewöhnlich war. Außerdem konnte aber bei den Ermittlungen vor Ort auch einer der Herren am darauffolgenden Tag dabei beobachtet werden, wie er einen braunen Postumschlag neben dem Rathaus von Mannheim in einer kleinen Konditorei an einen Mitarbeiter der Verwaltung übergab.

Strafanzeige gegen Konkurrenz und Mitbewerber brachte sämtliche Delikte auch außer dem Wettbewerbsrecht ans Licht

Aufgrund der umfassenden Ermittlungen der DETEKTIV AG, deren Beobachtungen mit technischen Hilfsmitteln auch entsprechend dokumentiert wurden, konnte das Straßenbauunternehmen nach dem Wettbewerbsrecht Strafanzeige gegen die Mitbewerber und den Verwaltungsmitarbeiter in Mannheim stellen. Weitere Ermittlungen der Justiz in diesem Fall zum Wettbewerbsrecht stützten die gemachten Beobachtungen der DETEKTIV AG mit Beweisen zur erfolgten Bestechung des Verwaltungsmitarbeiters durch die Konkurrenz. Außerdem wurden die nach dem Wettbewerbsrecht überführten Mitbewerber zu empfindlichen Ausgleichszahlungen an Auftraggeber und den Klienten aus Mutterstadt verpflichtet, da sie durch ihre geheimen Absprachen den Wettbewerb in der Branche jahrelang nahezu ausgeschaltet hatten.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.

asd