Ein geschiedener Ehemann aus Aschaffenburg wandte sich an unsere Detektei mit der Bitte, seine ehemalige Ehefrau zu überprüfen. Er hatte hohe Unterhaltsleistungen für seine Ex-Ehefrau und die gemeinsamen zwei Kinder zu leisten. Seit einem halben Jahr hatte seine geschiedene Frau einen neuen Freund. Aus dem gemeinsamen Bekanntenkreis wurde ihm mitgeteilt, dass seine Ex-Ehefrau sich angeblich mit ihrem neuen Lebenspartner verlobt haben soll. Als er sie darauf ansprach, verneinte sie es und gab an, dass es sich bei ihrem neuen Freund nur um eine flüchtige Bekanntschaft handele. Nach dem Familienrecht könnte der ehemalige Ehemann eine Kürzung der Unterhaltspflicht für seine geschiedene Frau beantragen, wenn er nachweisen könnte, dass diese sich in einer neuen gefestigten Lebensgemeinschaft befindet.
Detektiv unserer Detektei ermittelt in Aschaffenburg in einem Unterhaltsstreit nach dem Familienrecht
Unterhaltskürzungen können nach dem Familienrecht in bestimmten Fällen von den Betroffenen beantragt werden, wie beispielsweise bei einer mutwillig herbeigeführten Bedürftigkeit des Ex-Ehepartners oder einer nicht-ehelichen neuen Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner. Die Detektive der Detektiv AG haben in Fällen nach dem Familienrecht große Erfahrung und konnten dem geschiedenen Ehemann auch in diesem Fall durch Ermittlungen und Beobachtungen schnell helfen. Der Ausschluss der Unterhaltspflicht für einen Ex-Ehepartner ist sehr schwierig, wenn die neue Lebensgemeinschaft nicht sehr lange besteht. Oftmals werden vom Familiengericht zwei bis drei Jahre als Zeitraum für eine Verfestigung der neuen Partnerschaft angesehen. Nicht selten leben Geschiedene mit ihren neuen Lebenspartnern zum Schaden der Ex-Ehepartner in einer nicht-ehelichen Gemeinschaft zusammen, um so weiterhin die Unterhaltszahlungen zu erhalten. Der Ex-Ehemann in Aschaffenburg hatte aber dennoch gute Chancen zumindest eine Kürzung der Unterhaltspflicht zu erreichen, wenn er mit der Hilfe unserer Detektei die Verlobung seiner Ex-Ehefrau nachweisen konnte.
Detektiv AG kann durch Ermittlungen und Beobachtungen Lebensgemeinschaft und Verlobung der Ex-Ehefrau eines Mannes aus Aschaffenburg nachweisen
Die Ermittlungen und Beobachtungen im Umfeld der Ex-Ehefrau des Mandanten der Detektiv AG zeigten, dass der neue Freund keinesfalls nur ein flüchtiger Bekannter war. Schon nach kürzester Zeit konnte unsere Detektei dem Ex-Ehemann belegen, dass seine Vermutungen sich bestätigten. Der neue Freund seiner ehemaligen Frau ging in ihrer Wohnung nicht nur ein und aus, sondern schien dort auch zu leben. In seiner eigenen Wohnung hielt er sich kaum noch auf. Weiterhin ergaben die Ermittlungen und Beobachtungen, dass das Paar sich nicht nur heimlich verlobt hatte, sondern eine Verlobungsreise geplant hatte. So konnte der ehemaligen Ehefrau durch entsprechende Beweise die neue Lebenspartnerschaft durch die Detektiv AG nachgewiesen werden.