Eine Mutter von zwei Kindern im Alter von einem und zweieinhalb Jahren hat unsere Detektive beauftragt, Ermittlungen über die Arbeitsverhältnisse ihres ehemaligen Lebensgefährten durchzuführen. Der Vater der Kinder hatte bis vor ungefähr einem Jahr als Lkw-Fahrer bei einer Spedition im Nahverkehr gearbeitet. Schon drei Monate vor der Geburt der Tochter kam es zur Trennung der Eltern. Der Vater der Kinder hatte schon zu Beginn der zweiten Schwangerschaft seiner ehemaligen Lebensgefährtin gegenüber geäußert, dass er kein zweites Kind haben wollte. Der ehemalige Lebensgefährte hatte versucht, unsere Mandantin von einem Abbruch der Schwangerschaft zu überzeugen. Sie hatte sich aber trotz der Streitigkeiten, die aus dieser Ablehnung resultierten, gegen den Willen des Vaters für die Schwangerschaft und das Kind entschieden.
Unsere Detektive klären unerlaubte Nebenbeschäftigung des ehemaligen Lebensgefährten auf
Kurz nach der Geburt der Tochter war der ehemalige Lebensgefährte arbeitslos geworden und bezog seither Arbeitslosengeld. Die Unterhaltszahlungen an die junge Mutter beliefen sich aufgrund des geringen Einkommens des Vaters der Kinder auf ein Minimum. Da die Unterhaltszahlungen für die Kinder nach der Trennung auch unregelmäßig verliefen, hatte die junge Frau sich an das Jugendamt gewandt und um Unterstützung gebeten. Daraufhin wurde der Unterhalt regelmäßig gezahlt. Der Vater zeigte aber kaum noch ein Interesse an seinen beiden Kindern. Besuchstermine nahm er nur unregelmäßig wahr. Er hatte der Mutter seiner Kinder mitgeteilt, dass er sich mit einer anderen Frau verlobt hatte und ein neues Leben beginnen wollte. Bei einem seiner unregelmäßigen Besuche war unserer Mandantin aufgefallen, dass ihr ehemaliger Lebensgefährte vollständig neu mit Kleidungsstücken eines kostspieligen Modelabels war. Auch berichtete er, dass er mit seiner Verlobten eine Fernreise plane und aus diesem Grund einen Besuch bei seinen Kindern absagen müsse. Ihr ehemaliger Lebensgefährte schien plötzlich über höhere finanzielle Mittel zu verfügen.
Klärung des Falles durch unsere Detektive – ehemaliger Lebensgefährte arbeitet schwarz in Gärtnerei
Durch die Ermittlungen und Beobachtungen unserer Detektive konnte der Fall innerhalb kurzer Zeit aufgeklärt werden. Dem Vater der zwei unehelichen Kinder konnte nachgewiesen werden, dass er neben seiner bestehenden Arbeitslosigkeit einer unerlaubten Nebenbeschäftigung nachging. Der Vater seiner neuen Verlobten betrieb eine Gärtnerei als ein Familienunternehmen. In dieser Gärtnerei arbeitete der ehemalige Lebensgefährte unserer Mandantin, ohne diese Tätigkeit seinem zuständigen Sachbearbeiter beim Jobcenter gemeldet zu haben. Die junge Mutter von zwei kleinen Kindern konnte mithilfe der Aufklärung durch unsere Detektive entsprechende Maßnahmen einleiten und auf eine Anpassung der Unterhaltszahlungen durchsetzen.