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Urheberrechtsverletzung durch Innenausstatterin in Fürth

Ein junger Künstler aus Toronto kontaktierte die DETEKTIV AG, um unsere Detektive mit Ermittlungen zu einer offenbar in Fürth begangenen Urheberrechtsverletzung zu beauftragen. Der Kanadier berichtete, dass er bei Recherchen auf Facebook zufällig über einen Beitrag gestolpert war, in dem ihm die als „Designerstücke“ beworbenen Polstermöbel merkwürdig bekannt vorgekommen waren. Ein Vergleich mit einem von ihm selbst gemalten Bild aus dem Jahr 2013 zeigte schnell, dass es sich offensichtlich um einen nicht durch den Künstler autorisierten Nachdruck des Werks auf Textilgewebe handelte. Dieses war für den Bezug diverser Polstermöbel genutzt worden, die sich anscheinend trotz stolzer Preise einer großen Beliebtheit erfreuten. Da direkt an die verantwortliche Innenausstatterin gerichtete Schreiben unbeantwortet geblieben waren, wollte der Künstler den genaueren Umfang der Urheberrechtsverletzung in Köln zunächst einmal durch die DETEKTIV AG ermitteln lassen.

Interesse an gütlicher Einigung – Umfang der Urheberrechtsverletzung wird erhoben

Es war durchaus klar, dass ein von Kanada aus in Deutschland angestrengtes Verfahren gegen die fortwährende Urheberrechtsverletzung durchaus Erfolg versprach. Trotzdem zog der Künstler zunächst einmal Beobachtungen durch unsere Detektive vor. Immerhin fühlte er sich durch die Verwendung seines Bildmotivs ja durchaus geschmeichelt und hatte ein Interesse daran, sich mit der Unternehmerin aus Fürth gütlich zu einigen. Daher begaben sich die Detektive als scheinbare Kunden in das Geschäft der Innenausstatterin und befragten dort im Beratungsgespräch eine Mitarbeiterin nach der Beliebtheit und den Verkaufszahlen der so auffällig gestalteten Polstermöbel. Die Aussagen zu den bisherigen Absatzzahlen wurden dann sogleich für eine spätere Verwertung protokolliert. Außerdem wurden mit technischen Hilfsmitteln auch Beweise zu den angebotenen Kreationen gesichert.

Innenausstatterin in Fürth gibt sich nach Urheberrechtsverletzung reumütig

In Absprache mit dem Auftraggeber konfrontierte die DETEKTIV AG die der Urheberrechtsverletzung schuldig gewordene Innenausstatterin in Fürth mit der durch Beobachtungen vor Ort ermittelten Sachlage. Diese gab an, nichts von einer Verpflichtung zur rechtlichen Freigabe von Kunstwerken für die Reproduktion auf Textilgewebe gewusst zu haben. Sie wollte nicht nur gerne den rechtmäßigen Lizenzbetrag an den Künstler abführen, sie konnte auch vom Interesse einer großen Möbelhauskette an den kreierten Modellen berichten. So ergab sich in diesem Fall eine für alle Seiten befriedigende Situation, da der Künstler die Dame an den Erträgen aus dem Lizenzvertrag mit dem Großfabrikanten beteiligte.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.