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Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug wegen Arbeitsunfähigkeit

In diesem Fall wurden die Detektive der DETEKTIV AG von einem Reinigungsunternehmen aus Obertshausen kontaktiert, welches für die tägliche Reinigung und Instandhaltung von mehreren Bürogebäuden in Frankfurt am Main verantwortlich zeichnete. Viele der Mitarbeiterinnen des Unternehmens waren bereits seit vielen Jahren beschäftigt, da die Unternehmensleitung viel Wert auf Erfahrung und qualitätsvolle Arbeit im Sinne zufriedener Kunden legte. Allerdings lag bei einer Mitarbeiterin der Verdacht vor, dass diese sich durch sogenannten Lohnfortzahlungsbetrug einen ihr nicht zustehenden Vorteil erschlichen haben könnte. Die betreffende Frau hatte nur wenige Tage nach der ungehört gebliebenen Forderung nach einer Gehaltserhöhung ein ärztliches Attest vorgelegt, welches eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 8 Wochen Dauer bescheinigte. Weitere Angaben zur Art der Krankheit wollte die Mitarbeiterin nicht machen und verwies dabei auf die ärztliche Schweigepflicht.

Beobachtungen privater Natur gaben Anstoß für Ermittlungen durch DETEKTIV AG

Den eigentlichen Anstoß für die Beauftragung von Ermittlungen durch die DETEKTIV AG hatten Gerüchte unter den übrigen Mitarbeitern gegeben, dass die krank geschriebene Mitarbeiterin nun in Privathaushalten als Reinigungskraft tätig sei. Deshalb bezogen die Detektive zunächst vor dem Wohnhaus der Verdächtigen Stellung, um diese einige Tage lang verdeckt beobachten zu können. Schon am ersten Tag folgten die Detektive der verdächtigen Person während ihrer Beobachtungen zu mehr als drei Privathäusern, in denen die Frau offensichtlich einer privaten Reinigungstätigkeit nachging. Deshalb stand für die Detektive bei diesem Fall in Obertshausen nun nicht nur der Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug im Raum, sondern darüber hinaus auch ein Verdacht auf steuerlich nicht gemeldete Schwarzarbeit.

Der Skandal in Obertshausen weitete sich durch die Ermittlungen auch auf den bescheinigenden Arzt aus

Bei ihren Beobachtungen konnten die Detektive keinerlei körperliche Beeinträchtigung der beim Reinigungsunternehmen als krank gemeldeten Frau erkennen. Ausnahmsweise spielte den Detektiven aber auch der Zufall in Verbindung mit der gründlichen Vorgangsweise in die Hände: Da sich die Detektive auch über den für die Krankmeldung verantwortlichen Arzt informiert hatten, erkannten sie diesen am dritten Abend der Ermittlungen, als dieser zu einem Abendessen im Haus der Verdächtigen zu Gast war. Da die Detektive alle ihre Beobachtungen im Rahmen der Ermittlungen zu Lohnfortzahlungsbetrug mit technischen Hilfsmitteln dokumentiert hatten, konnten sie die gesammelten Beweise dem Auftraggeber und mit dessen Zustimmung auch den zuständigen Behörden übergeben.

Der Lohnfortzahlungsbetrug konnte in Obertshausen zweifelsfrei nachgewiesen werden

Da die Detektive die zahlreichen Arbeitseinsätze der Reinigungskraft in Hanau und in Offenbach am Main lückenlos dokumentiert hatten, gab diese bei einem Gespräch mit dem Arbeitgeber alles zu. Allerdings erfolgte neben der fristlosen Kündigung auch eine Anklage wegen Schwarzarbeit durch die Behörden und es wurden aufgrund der Beobachtungen auch Ermittlungen gegen den Arzt eingeleitet, der sich schließlich heimlicher Liebhaber der Reinigungsmitarbeiterin entpuppte.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.

asd