Manfred M. aus Dreieich vereinbarte in unserer Detektiv AG einen Termin, weil er sich Sorgen um das Wohlbefinden seines Sohnes machte. Unser neuer Mandant teilte sich mit seiner Exfrau, die ebenfalls in Dreieich lebte, das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn. Das Paar hatte einvernehmlich vereinbart, dass der 12-jährige Junge nach der Scheidung in ein Internat kam, damit ihm die Trennung der Eltern leichter fiel und eventuelle schulische Defizite gleich verhindert werden konnten. Obwohl die Eltern nach der Trennung das Internat für den Sohn gemeinsam auswählten, zweifelte unser Mandant nun die Richtigkeit seiner Wahl an. Der Junge hatte sich bei Besuchen seines Vaters immer sehr abfällig, missmutig und traurig über die Schule geäußert. Unser Mandant suchte daraufhin das Gespräch mit seiner Exfrau und wollte den Sohn in eine andere Schule geben. Die Mutter des Kindes konnte die Sorgen und Befürchtungen des Vaters nicht teilen und hielt seine Aktivitäten für überflüssig. Herr M. beauftragte daher die Detektiv AG zur Beweisermittlung, um beweisen zu können, dass sein Sohn in dem ausgewählten Internat nicht gut aufgehoben sein und die verantwortlichen Lehrer sich der Verletzung des Sorgerechts schuldig machen.
Von Dreieich ins Internat
Nach dem nächsten Besuchswochenende des Jungen bei seinem Vater folgten die Ermittler dem Kind von Dreieich, bis in sein Internat. Sie wurde Zeuge, wie oft der Junge an der Internatspforte läuten musste, bis er eingelassen wurde. In den nächsten Tagen ermittelten die Detektive immer mehr Details, die darauf hinwiesen, wie unwohl sich der Junge im Internat fühlen musste, weil die Erzieher das Sorgerecht verletzten. Als der Sohn unseres Mandanten im Pausenhof von Mitschülern geschlagen wurde, standen Lehrer tatenlos daneben. Niemand kümmerte sich um das Wohl des Kindes. Es wurde weder in den Klassenverband integriert, noch von den Lehrern und Erziehern gegen die Übergriffe der Mitschüler geschützt. Am Ende der Observationswoche waren die Beweise der Ermittler erdrückend. Die Detektive legten dem Mandanten die Bildbeweise vor und berichteten, was sich alles im Internat zugetragen hat. Mithilfe dieser Beweise konnte unser Mandant dann sogar seine Exfrau davon überzeugen, dass der gemeinsame Sohn die Schule wechseln muss. Bereits nach 14 Tagen begann für das Kind ein neuer Schulalltag in einem anderen Internat.
Unsere Ermittlungsbeweise nutzte unser Mandant, um die Erzieher und Lehrer des bisherigen Internats wegen Verletzung des Sorgerechts anzuzeigen. Mithilfe von einem Anwalt wollte sich Manfred M. sein Recht verschaffen. Der Gerichtsentscheid steht noch aus.