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Verletzung des Urheberrechts durch Werksspionage

In der Werbeindustrie wird heute mit harten Bandagen gearbeitet. Viele Werbeagenturen kämpfen täglich mit hohem Aufwand und mit nicht unerheblichen Kosten um die Werbeetats potentieller Auftraggeber.

Jenny P., Inhaberin einer Werbeagentur mit Firmensitz in Koblenz, besuchte neulich unsere Niederlassung der A.M.G. DETEKTIVE AG. Sie hatte an einer Ausschreibung für einen Werbeauftrag teilgenommen und den Zuschlag erhalten, ihre Ideen und Konzepte dem Unternehmen zu präsentieren. Zwei weitere Mitbewerber waren noch im Rennen. Sie hatte sich über eine Zeitstrecke von 6 Wochen auf die bevorstehende Präsentation vorbereitet. Für die Erstellung und Präsentation ihres Konzeptes bezifferte sie ihren Aufwand mit ca. 10.000 EUR. Bei einem Werbeetat von 1.5 Mio. Euro ist das ein realistisches Investment und in der Branche üblich. Wird der Zuschlag nicht erteilt, gehört das zum unternehmerischen Risiko. Während des Pitchs wurde sie von dem Auftraggeber mit der Aussage konfrontiert, dass sie die Präsentation sofort beenden könnte. Dies mit der Begründung, dass dieses Konzept bereits bekannt sei und sie scheinbar hier mit einer geklauten Idee arbeiten würde. Jenny P. war entsetzt und konnte sich das nicht vorstellen. Jemand musste Ihre Idee gezielt gestohlen und verwendet haben. Das ist ein Verstoß gegen das Urheber- und Patentrecht.

Jenny P. beauftragt die A.M.G. DETEKTIV AG mit Ermittlungen in Koblenz

Die Auswahl, wer hinter der Verletzung des Urheber- und Patentrecht stand, war überschaubar. Bekanntlich hatten nur zwei weitere Mitbewerber beim Pitch mitmachen dürfen. Unsere Detektive nahmen die Ermittlung in Koblenz sofort auf.
Zunächst haben unsere Detektive sich in den Werbeagenturen der Mitbewerber umgeschaut. Unter Einsatz technischer Hilfsmittel wurden Personen beobachtet, die in der Agentur tätig waren. Wenn ein Verstoß gegen das Urheber- und Patentrecht vorlag, dann müssen  Personen geholfen haben, die einerseits Zugang zu der Auftraggeberin hatten und gleichzeitig Kontakt zu den Mitbewerbern.

Die beste Freundin hat Jenny P. verraten

Unsere Detektive brauchten für ihre Ermittlungen nicht viel Zeit aufwenden. Alle beteiligten Werbeagenturen haben ihren Geschäftssitz in Koblenz. Als die Personenbeschreibungen nebst Fotobeweise der Auftraggeberin gezeigt wurden, erkannte sie auf einem Foto ihre beste Freundin. Die Ermittlung gegen die Werbeagentur, die gegen das Urheber- und Patentrecht verstoßen hat, konnte abgeschlossen werden. Unser Detektiv der A.M.G. DETEKTIV AG begab sich anschließend mit der Auftraggeberin zu der betreffenden Freundin, die überrascht war. Sie gab kurz darauf zu, dass sie sich bei einem früheren Besuch die Daten vom Laptop der Auftraggeberin heruntergeladen hat. Sie erklärte, dass sie bei dieser Werbeagentur in Koblenz derzeit ein Praktikum absolviert und sich mit dem kleinen Vorteil eine Chance erarbeiten wollte.

Anzeige wegen Vorstoß gegen das Urheber- und Patentrecht wurde in Koblenz gestellt

Die Ermittlung und Sicherung der Beweise konnte innerhalb kürzester Zeit abgeschlossen werden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt zwischenzeitlich. Die Auftraggeberin erhielt nach Aufklärung des Falles den Zuschlag für ein Werbeauftritt mit einem Budget von 1,5 Mio. EUR.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.

asd