Ein Süßwarenhersteller mit Wohnsitz in Lauda-Königshofen suchte im letzten Jahr die Hilfe der DETEKTIV AG. Er hatte wenige Monate zuvor ein neues Kaugummi zum Patent angemeldet. Dieses änderte wann immer damit Blasen gemacht werden durch die Lichteinstrahlung die Farbe. Da er bis zur Markteinführung bis zum Sommer warten wollte, tüffelte er einige Monate an den perfekten Geschmacksrichtungen. Zwei Monate vor dem Verkaufsstart, kam ihm ein anderer Hersteller jedoch zuvor. Der Klient ließ sofort im Sinne des Patenrecht eine Unterlassungsaufforderung ergehen. Diese konnte jedoch bis heute nicht offiziell zugestellt werden, da sich hinter dem Namen des Herstellers nur eine Briefkastenfirma verbirgt. Der Klient hofft nun auf die Ermittlung der Detektive, um den Verkauf endgültig zu stoppen.
Die Ermittlung der DETEKTIV AG in Lauda-Königshofen erfordern sehr viel Geduld
Bereits bei der ersten Ermittlung in Lauda-Königshofen wird klar, dass der Patentrechtsverletzer alle Anstrengungen unternommen hat, um seine Identität zu verschleiern. Die angegebene Adresse gehört zwar zu einem Gebäude im Industriegebiet von Lauda-Königshofen, hier ist jedoch lediglich ein Briefkasten und kein Büro angemietet worden. Da dies dennoch die einzige Spur der ermittlende Detektive war, beschlossen diese dort auf die Leerung des Briefkastens zu warten. Hierbei war Geduld erforderlich, da erst am vierten Tag der Ermittlung im Patentrecht ein Kurierdienst den Inhalt des Briefkastens leerte. Die Detektive folgten dem Kurierfahrer konnten, aber lediglich feststellen, dass dieser die Post an einem Verteilungscenter abgab. Die Detektive der DETEKTIV AG griffen daher zu einem Trick und verschickten einen Brief mit einem Sender, der immer seine gegenwärtige Position übermittelte. Diese Spur führte schließlich bis in die Nähe von Hannover und zu einem jungen Mann, der die Briefe entgegennahm.
Die Ergebnisse der Ermittlung verhelfen dem Klientin zur Durchsetzung des geltenden Patentrecht
Die Ergebnisse der Ermittlung der DETEKTIV AG für den Verstoss gegen das Patentrecht wurden an den Klienten übergeben. Dieser kannte den Namen des Mannes. Bei diesem handelte es sich um eine Person der Testgruppe, die vor wenigen Monaten verschiedene Geschmacksrichtungen für den patentierten Kaugummi getestet hatte. Der Gerichtsvollzieher war durch die nun bekannte Adresse in der Lage den Beschluss zur Unterlassung des Patentrechts zuzustellen. In der Erwiderung auf den Beschluss gab der Mann an, ein Chemiestudium zu absolvieren und sich durch den Verkauf einen Nebenverdienst sichern zu wollen. Bei der später von dem wahren Patentinhaber eingereichten Klage wurden diesem jedoch eine fünfstellige Summe zur Schadensregulierung gewährt, welche vergleichbar war mit den Einnahmen, die der junge Mann sich im Sinne des Patentrecht widerechtlich angeeignet hatte.