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Videoüberwachung: Diebstahl in Einzelhandel bewiesen

Die im Rheingau gelegene Stadt Eltville am Rhein liegt direkt im Umfeld eines Detektivbüros der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG. Da bei dem Besitzer eines Einzelhandelunternehmens immer wieder Geld aus der Kasse verschwand, wand er sich vertrauensvoll an die Privatermittler der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG. Die Belegschaft konnte sich das Verschwinden nicht erklären. Einzig eine Verkäuferin beharrte darauf, dass es sich um Trickbetrug handelte. Die Detektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG nahmen in Eltville am Rhein die Observation dieser Mitarbeiterin auf, um einem ersten Verdacht des Diebstahls nachzugehen.
Die Wohnung der Mitarbeiterin lag in der Nähe der Burg in Eltville. Auffallend oft ging sie von dort aus in eine Postfiliale, wo sie Pakete entgegennahm. Die Beobachtung der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG ergab jedoch keine weiteren Auffälligkeiten, weshalb nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eine Videoüberwachung im Kassenbereich installiert wurde. 

Die Detektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG mussten nicht lange auf Ergebnisse warten: Bereits nach nur zwei paar Tagen konnten sie bei der Auswertung des Videomaterials die Mitarbeiterin beim Griff in die Kasse sehen. Eine weitere Recherche ergab, dass genau an dem besagten Tag auch ein Geldbetrag fehlte. Der Beweis, dass sie für den Diebstahl verantwortlich war, war damit erbracht.

Der Auftraggeber aus Eltville am Rhein, über den Ermittlungserfolg der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG bestürzt und erleichtert zugleich, stellte die Mitarbeiterin zur Rede. Da er sie mit dem belastenden Videomaterial konfrontieren konnte, gab sie ihre anfänglichen Widersprüche schnell auf. Sie bestätigte, für den mehrfachen Diebstahl des Geldes verantwortlich zu sein. Grund dafür war eine Kaufsucht, die sie schon länger geheim hielt. Sie konnte ihre Schulden kaum noch bewältigen. Der Auftraggeber, für den der Fall durch die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG gelöst war, entschied sich gegen eine Kündigung wegen Diebstahls. Er beließ es bei einer schriftlichen Abmahnung, verlangte von der Mitarbeiterin jedoch, sich umgehend therapeutische Hilfe zu suchen. 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.