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Wald-Michelbach: Ermittler erfolgreich für Weinhandel tätig

Ein Großhandel für Qualitätsweine kontaktierte die Ermittler der DETEKTIV AG, nachdem ein Stammmitarbeiter des Vertriebs überraschend das Unternehmen verlassen hatte. Zunächst hatte sich die Betriebsleitung keine besonderen Gedanken gemacht, musste aber in den Wochen nach der Kündigung dieses Mitarbeiters größere Auftragsrückgänge bei bisherigen Bestandskunden feststellen. Alle diesbezüglichen Nachfragen bei wichtigen Kunden hatten keine zufriedenstellenden Antworten auf die offenen Fragen für den Weingroßhändler zutage gefördert. Deshalb sollten die Ermittler der DETEKTIV AG nun mit eingehenden Beobachtungen und unter Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel klären, ob in diesem Fall alles mit rechten Dingen zuging oder es sich um einen Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht handelte.

IT-Experten können den Nachweis für kopierte Datenbanken erbringen

Zunächst wurden aus dem Netzwerk der Ermittler zwei IT-Experten hinzugezogen, die sich den Firmen-Computer des ehemaligen Mitarbeiters genauer ansehen. Mit einer speziellen Software fanden sie heraus, dass nur wenige Tage vor dem Ausscheiden des Verdächtigen aus dem Unternehmen ganze Verzeichnisse von Lieferanten und Kunden auf ein USB-Speichermedium kopiert wurden. Dies widersprach eindeutig den internen Regeln zur Datensicherheit in dem Unternehmen in Wald-Michelbach. Allerdings wollte das Management darüber hinaus auch wissen, ob ein laut Arbeitsvertrag in jedem Fall untersagter Missbrauch von Firmeninterna nach dem Wettbewerbsrecht vorlag. Zu diesem Zweck sollten Beobachtungen des mutmaßlichen Täters stattfinden, um eine etwaige Konkurrenztätigkeit zum bisherigen Arbeitgeber nachweisen zu können.

Ermittlungen müssen in Wald-Michelbach auf den Familienkreis des Verdächtigen ausgeweitet werden

Eingehende Ermittlungen bei den entsprechenden Berufsverbänden und beim Gewerbeamt ergab, dass bis zum damaligen Zeitpunkt keinerlei Gewerbeanmeldung des ehemaligen Weinhandel-Vertriebsmitarbeiters vorlag. Eine Verkaufstätigkeit ohne gewerbliche Meldung und Rechnungsstellung wäre aber in diesem Metier kaum denkbar gewesen. Daher weiteten die Ermittler der DETEKTIV AG die Beobachtungen auf das familiäre Umfeld aus und wurden so rasch fündig: Tatsächlich hatte die Lebensgefährtin des Verdächtigen unter ihrem eigenen Namen erst wenige Wochen zuvor ein Gewerbe für den Online-Handel mit Getränken angemeldet gehabt. Der entsprechende Online-Shop mit Firmenanschrift unter der Privatadresse des Verdächtigen in Wald-Michelbach konnte so schnell ausfindig gemacht werden.

Weitere finanzielle Schäden konnten durch die Beobachtungen für den Weinhandel aus Wald-Michelbach abgewendet werden

Nachdem bei den Ermittlungen ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Verdächtigen und dem neu gegründeten Unternehmen von dessen Lebensgefährtin festgestellt worden war, konnte der hierbei vorliegende Verstoß nach dem Wettbewerbsrecht problemlos nachgewiesen werden. Immerhin hatten die Ermittlungen durch die Dokumentation der Beobachtungen mit technischen Hilfsmitteln Indizien dafür vorlegen können, dass Zulieferer und Kunden des Weingroßhandels durch den ehemaligen Mitarbeiter systematisch mit günstigeren Konditionen abgeworben wurden. Außer der Strafe für den offenkundigen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht erhielt der auf Abwege geratene Ex-Mitarbeiter noch eine weitere, gerechte Strafe: Immerhin kam durch die Ermittlungen der DETEKTIV AG auch auf, dass dieser für seine Lebensgefährtin unangemeldet tätig war und so Beiträge für die Sozialversicherung und Steuern unterschlagen wurden.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.