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Wiesbaden: Abrechnungsbetrug im Außendienst?

Wiesbaden: Abrechnungsbetrug im Außendienst?

Die Wirtschaftsdetektive der A.M.G. DETEKTIV AG waren vor einiger Zeit in Wiesbaden einem Mitarbeiter auf der Spur, der Spesen eingereicht, sich die Kundenbesuche aber einfach gespart hatte.

Wenn die Zahlen nicht mehr stimmen, wird manch ein Unternehmer stutzig. So auch einer unserer Kunden aus dem IT-Sektor in Wiesbaden. Verdacht: Spesen- und Abrechnungsbetrug. Der Auftraggeber hatte über seinen Vertriebsleiter mitbekommen, dass ein Mitarbeiter im Außendienst schon seit geraumer Zeit nicht mehr bei den Kunden gewesen war. Die Umsätze in Rheinland-Pfalz und Hessen waren in den letzten Monaten deutlich gesunken. Die Spesenabrechungen des Verdächtigen bezeugten aber etwas anderes.

Beweise waren nötig

Die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG Wiesbaden wurde mit Ermittlungen beauftragt, denn die Beweislage war bis dato nicht ausreichend für eine Abmahnung. Unsere Wirtschaftsdetektive befragten zunächst stichprobenartig und mit äußerster Diskretion die Kunden aus dem Vertriebsgebiet und beobachteten dann den mutmaßlichen Betrüger für einige Tage. Bei der Observation zeigte sich schnell, dass der Verdächtige zwar häufig in Cafés und Restaurants einkehrte, so gut wie nie jedoch bei den Kunden.

Erfahrene Detektive im Einsatz: Detektei A.M.G. DETEKTIV AG ermittelt für Sie. Natürlich auch in und um Wiesbaden.

Brauchen Sie einen zuverlässigen Partner? Unsere Mitarbeiter sind für Sie vor Ort. Ein kostenloser Anruf genügt. Wir ermitteln für Sie in allen Fällen von Spionage über Datendiebstahl bis Untreue. Dabei können Sie sich auf volle Kostentransparenz, vertrauenswürdige Ansprechpartner und absolute Diskretion verlassen.

Wir ermitteln seit Jahren für Privatpersonen, Unternehmen und Rechtsanwälte erfolgreich in und um Wiebaden, Mainz und im Rheingau.

Womit können wir helfen?

  • Personenüberprüfung in Wiesbaden 
  • Adressermittlung in Wiesbaden 
  • Observation in Wiesbaden 
  • Abhörschutz in Wiesbaden
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung in Wiesbaden
  • Anschriftenermittlung in Wiesbaden

Das sagt der Gesetzgeber

In Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt der gesetzliche Kündigungsschutz. Laut Kündigungsschutzgesetz (KSchG) können Arbeitgeber einem Mitarbeiter aus drei Gründen kündigen:

  1. personenbedingt, zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter fachlich ungeeignet oder immer wieder krank ist
  2. betriebsbedingt, beispielsweise bei Schließung der Abteilung
  3. verhaltensbedingt, wenn ein Mitarbeiter seine Vertragspflicht nicht erfüllt

Bei Außendienstlern kommt es vor, dass sie Stunden abrechnen, die sie nicht gearbeitet haben. Erhärtet sich der Verdacht, können Vorgesetzte erst abmahnen und dann kündigen.

Ein Arbeitnehmer kann gegen die Kündigung eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

Vor Gericht sind zwei Faktoren entscheidend:

  • War das Fehlverhalten des Mitarbeiters so schwerwiegend, dass eine Kündigung angemessen ist?
  • Hat der Arbeitgeber den Mitarbeiter wegen dieses Verhaltens abgemahnt, bevor er ihm gekündigt hat?

Die Statistik

Es gibt nur wenige Studien zu Spesenbetrug. Eine wurde 2016 veranlasst von SAP Concur, einem Anbieter von integrierten Lösungen für Reisemanagement, der dafür 256 Mitarbeiter von Unternehmen befragte, die für die Reisekostenabrechnung zuständig waren. Die Studie belegte, dass jede vierte Reisekostenabrechnung fehlerhaft war, bei 15 Prozent der fehlerhaften Abrechnungen falsche Angaben gemacht wurden und dass die meisten absichtlichen Falschangaben bei eintägigen Reisen auftauchten.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.