Durch unerlaubte Nebentätigkeit von Mitarbeitern werden Unternehmen massiv geschädigt. Zum einen ist der betreffende Mitarbeiter nicht mehr in der Lage, seine komplette Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen und zum anderen entsteht durch das Insiderwissen der fremd-arbeitenden Mitarbeiter dem Nebentätigkeits-Unternehmen ein nicht zu unterschätzender Wettbewerbsvorteil.
Der Inhaber einer Firma in Kaiserslautern hatte seit Anfang des Jahres zwei Mitarbeiter im Verdacht, während ihres bezahlten Urlaubes eine unerlaubte, weil vertraglich nicht vereinbarte Nebentätigkeit bei einem Unternehmen des Wettbewerbs auszuüben.
Um diesen Verdacht beweisen und gegen diese Mitarbeiter gerichtlich vorgehen zu können, beauftragte der Inhaber die Wirtschaftsdetektive der Detektei DETEKTIV AG® mit der Sachverhaltsaufklärung und der Beschaffung von Beweisen. Die Wirtschaftsdetektive fanden u.a. durch Nachforschungen und Personenüberwachung der verdächtigten Mitarbeiter heraus, dass sich einer der beiden beim Gewerbeamt Kaiserslautern in derselben Branche wie sein eigentlicher Arbeitgeber mit einer selbstständigen Tätigkeit angemeldet hat.
Im Zuge der mehrtägigen Observation dieses Mitarbeiters seitens der Detektei DETEKTIV AG® konnte dieser bei Arbeiten beobachtet werden, die er zusammen mit dem zweiten im Verdacht stehenden Mitarbeiter ausübte. Damit nicht genug, die Videoaufzeichnungen der Wirtschaftsdetektive der Detektei DETEKTIV AG® ergaben bei der anschließenden Prüfung, dass beide Mitarbeiter bei Arbeiten aufgezeichnet werden konnten, die den Arbeitsrichtlinien des Arbeitgebers widersprechen.
Durch die Recherchen und die dabei beschafften Beweise der Detektei DETEKTIV AG® konnte der Arbeitgeber bei Gericht eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses herbeiführen. Ein weiterer positiver Aspekt für den durch seine Mitarbeiter geschädigten Arbeitgeber bestand darin, dass er vor Gericht eine Schadensersatzklage zu Lasten der beiden ehemaligen Mitarbeiter zugesprochen bekam, was die Übernahme der durch den Einsatz der Wirtschaftsdetektive der Detektei DETEKTIV AG® entstandenen Kosten beinhaltet.
Dem Gesetz nach verboten
Eine ungenehmigte Nebentätigkeit kann in Ausnahmefällen zur Kündigung führen. Ein Arbeitnehmer ist generell frei in der Verwertung seiner Arbeitskraft. Es liegt zunächst bei ihm, wem er seine Arbeitszeit zur Verfügung stellt. Wer in einem Unternehmen angestellt ist, kann einer weiteren Erwerbstätigkeit nachgehen, ohne die Genehmigung des Arbeitgebers einzuholen, sofern keine arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen getroffen wurden. Eine Nebentätigkeit gilt als generell unzulässig, wenn dadurch der Hauptarbeitsvertrag gefährdet wird. Das gilt im Besonderen, wenn der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber im gleichen Gewerbe Konkurrenz macht.
Nebentätigkeit anmelden? (© Marco2811 / fotolia.com)
Nebentätigkeit anmelden? (© Marco2811 / fotolia.com) Etwas anderes ergibt sich aber dann, wenn per Arbeitsvertrag oder tarifvertraglichen Regelungen vorgesehen ist, dass eine Nebentätigkeit angemeldet werden muss. Dann hat sich der Arbeitnehmer nach diesen Vorgaben zu richten und die Nebentätigkeit ist von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig.
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